Hallo zusammen, gerne ergänze ich aus Sicht DATEV zum Thema Bescheidprüfung. Als Kanzlei können Sie den Bescheidprüfungsprozess unterschiedlich gestalten. Lösungsvariante A: Die "Papierbescheide" werden in fino GrundsteuerDigital abgelegt, dort mit der ursprünglichen Feststellungserklärung abgeglichen und das Ergebnis entsprechend dokumentiert. Es gibt ja ganz unterschiedliche Ausrichtungen - losgelöst vom Thema Grundsteuer - ob/wie der Mandant über das Ergebnis einer Bescheidprüfung informiert wird. (Es sind ja zwei Bescheide: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) Lösungsvariante B: Die "Papierbescheide" werden - wie bei anderen Steuerarten - in DATEV DMS (oder Dokumentenablage) abgelegt. Fristberechnung (über DATEV Post, Fristen und Bescheide) und Antwortschreiben (über optimierte Vorlagen mit DATEV-Platzhaltern) bzw. Einspruch an das Finanzamt. Ein wichtiger Aspekt: Wie wird generell der Postausgangsprozess organisatorisch gestaltet. Wenn bspw. auch in anderen Steuerarten eine dezentrale Prüfung durch den Steuerfachangestellten erfolgt, aber ein zentraler Druck und Versand über entsprechende DMS-Prozesse, dann wird das wohl auch für Grundsteuerprozesse entsprechend adaptiert. Sie haben die Wahl. Die Posteingangserfassung und Fristberechnung ist in DATEV Post, Fristen und Termine mit den entsprechenden neuen Dokumentenarten möglich. Auch sind die neuen Bescheidarten in DMS/Dokumentenablage zukünftig verfügbar. Viele Grüße Bernd Meyer
... Mehr anzeigen