... keines der Modelle ist "das Richtige"
In Bayern sind anscheinend jetzt die Deklarationen unkomplizierter als im Rest der Bundesrepublik, aber dafür sind die ermittelten Grundsteuerwerte aus meiner Sicht auch ungerechter.
Durch die Zustellung der neuen Grundlagen-Bescheide wird sehr wahrscheinlich eine Prozesslawine losgetreten, weil das Prinzip der Gleichbehandlung nicht gewahrt bleibt.
Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
[...]
Durch die Zustellung der neuen Grundlagen-Bescheide wird sehr wahrscheinlich eine Prozesslawine losgetreten, weil das Prinzip der Gleichbehandlung nicht gewahrt bleibt.
[...]
... mich würde interessieren, ob Andere beim Thema "Grundlagenbescheide" im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform auch den einen oder anderen 'Casus knacksus' sehen
Die Grundlagenbescheide der Finanzverwaltung sind ja erstmal nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden.
Mir stellt sich z.B. die Frage, ob sich Tante Erna oder Onkel Ernst noch gegen den von der Kommune 'ausgetüftelten' Grundsteuerbescheid für ihr Einfamilienhaus wehren können, der irgendwann viel später (z.B. in 2025) hereinflattert.
Nachtrag:
Übrigens, zurück zum Thema "GrundsteuerDigital" :
die Funktion "exportieren" (in eine Tabelle) ist zwar gut zu gebrauchen bzw. aus Gründen der Übersichtlichtlichkeit sogar dringend erforderlich, aber es sollten nicht nur die "Grundstücke/Wirtschaftliche Einheiten", sondern alle Flurstücke exportierbar sein.
"Grundstücke/Wirtschaftliche Einheiten" können ja aus mehreren Flurstücken (mit unterschiedlichen Spezifikationen) zusammengesetzt sein
In einer übersichtlichen Tabelle können Erfassungsfehler viel besser erkannt werden.
Nachtrag:
Übrigens, ... und immer noch zum Thema "GrundsteuerDigital" :
die Begriffe "importieren", "Datenübernahme", "Datenbeschaffung" etc. haben einen schönen 'Klang', quasi einen 'Sound of Silence", aber wie gut kann man sich auf diese Daten verlassen ?
Mir stellen sich die folgenden Fragen:
... aber vor allem will ich mich auf Daten verlassen können und ich will abgerufene Daten auch für andere Zwecke weiterverwenden können.
Es gibt ja diverse 'Gelegenheiten', bei denen man z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug oder die GIS-Daten benötigt
Von der DATEV (oder sonst jemandem) bereits ein voll funktionsfähiges Programm zu erwarten, für eine Erklärung die frühestens am 1.07.2022 eingereicht werden "SOLL" bzw. "DARF" ... na ja.
Aber ja doch, als Genosse sollte man und darf man das erwarten, was wir gewohnt sind.
Zumindest 3 Wochen vor dem Starttermin kann ich erwarten, dass zumindest die Fehlerhinweise nach der ELSTER-Prüfung so klar und verständlich sind, dass ich auch eine Chance habe, den - vermeintlichen - Fehler zu finden.
Bei den DATEV-Anwendungen sind diese Hinweise immer direkt mit einem Link auf das betreffende Eingabefeld verbunden.
Bei der Kooperationslösung und einer Fehlermeldung "Der Gemeindename ist nicht bekannt" muss ich mich durch alle Formulare hangeln, bei denen nach der Gemeinde gefragt wird.
Wenn DATEV solche Applikationen abliefern würde, wäre ich schon längst über alle Berge.
Beste Grüße
H. Müller
@vogtsburger schrieb:
... aber vor allem will ich mich auf Daten verlassen können und ich will abgerufene Daten auch für andere Zwecke weiterverwenden können.
Das mit der Verlässlichkeit ist so eine Sache: Ich habe mal mich selbst als Testmandant angelegt und je eine Immobilie für meine Frau und mich erfasst. Dann für das Mandantenportal freigeschalten. Aus bekannten Gründen stehe ich selbst jetzt bei beiden Immobilien als Eigentümer im Portal. Gebe ich jetzt die Daten meiner Frau als Eigentümerin ein und klicke auf "Speicher" bekomme ich zwar den Hinweis "Daten gespeichert", wenn ich mich dann aber auslogge und wieder einlogge, stelle ich fest, dass von den Daten meiner Frau rein gar nichts gespeichert wurde.
Mir ist vollkommen unverständlich, warum Datev einerseits für Basisdaten online sämtliche Mandantendaten abfragt, einschließlich aller inaktiven Mandanten, dann aber lt. Herrn Vos von fino nur die Daten des Mandanten, ohne die Daten des Ehegatten weitergibt.
Ganz ehrlich: Langsam fühle ich mich auf den Arm genommen. Und zwar von Datev und fino.
Vielleicht mache ich ja auch was falsch. Aber die Bedienung ist jetzt auch nicht wirklich das "Gelbe vom Ei".
Wieder so eine eigenartige - viel???-sagende - Fehlermeldung:
Validierungsfehler:
Welche Adresse soll nun gemeint sein?
Auch wenn so etwas jeweils nur 10 Minuten aufhält, dann geht das bei über 200 Bewertungen ganz schön in die Zeit. Wer soll dies dann - mit welchem Zeitaufwand - dem Mandanten erklären?
Solche Anfängerfehler bei der Programmierung sind unzumutbar.
Und ich stelle zunehmend fest, dass die Kollegen auch schon sehr genervt sind.
Kann sich da die DATEV - als unsere Genossenschaft - nicht besser einbringen?
Beste Grüße
H. Müller
Ich wollte gestern dann mal einen Stammdatenimport ins Grundsteuerportal machen. Klappte nicht, warum auch immer.
Also ein "Ticket eröffnet".
Potzblitz, heute morgen dann Rückmeldung:
" Uns ist dieser Vorfall bekannt und dies wurde von uns schon an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
Bitte versuchen Sie es erneut in 96 Stunden. Wir bitten um Ihr Verständnis."
Schön wäre es noch, wenn ein Ticket dann auch nach "Eröffnung" als Rückmeldung kommt. Noch schöner wäre es allerdings, wenn man auf der Homepage (so wie bei DUO mittlerweile auch) eine Meldung zu solch eklatanten Fehlern gleich angezeigt bekommen würde.
Dann bräucht´s kein Ticket, oder @ChristianVosfino ?
Hallo @andreashofmeister ,
erstmal DANKE für den Post.
Die Rückmeldung ist allerdings nicht ganz korrekt, die der Kollege gegeben hat, denn uns ist hier aktuell kein Standard-Problem bei der Schnittstelle bekannt.
Wir melden uns daher im Laufe des Tages bei Ihnen.
Gruß Christian Vos
@ChristianVosfino schrieb:Hallo @andreashofmeister ,
erstmal DANKE für den Post.
Die Rückmeldung ist allerdings nicht ganz korrekt, die der Kollege gegeben hat, denn uns ist hier aktuell kein Standard-Problem bei der Schnittstelle bekannt.
Wir melden uns daher im Laufe des Tages bei Ihnen.
Gruß Christian Vos
Wie muss ich das verstehen? Meinen Sie mit "der Kollege" einen Ihrer Mitarbeiter oder bin ich gar an einen "Kontakt" geraten, der nicht aus Ihrem Hause stammt, @ChristianVosfino ?
Fängt ja lustig an, dieser Dienstag.....
Ich kann Ihnen gern mehr Details aus der "Antwort-Ticket-Email" zukommen lassen...
Dann kann sich vielleicht auch jemand von Ihrem Team bei mir melden?
Ich habe einmal versucht für eine Eigentumswohnung, die mir selbst gehört, die Erklärung zu erstellen. Die Prüfung ergab einen Fehler der Name der Gemeinde sei ungültig bzw. nicht bekannt. Ich solle einen gültigen Namen eingeben.
Nun, die Wohnung liegt in Gauting. So steht es auch im Erfassungsformular. Die Gemeinde Gauting existierte bereits vor der Römerzeit, also seit mehr als 2000 Jahren. Genügend Zeit um in jedem beliebigen amtlichen Register eingetragen zu sein. Auch im Info-Schrieben des Finanzamt steht keine andere Bezeichnung.
Aber offensichtlich laufen mittlerweile die Telefone bei Ihnen heiß. Jedenfalls musste ich soeben feststellen, dass Sie die Hotline-Nummer auf Ihrer Homepage durch eine 0900-Nummer ersetzt haben (1,79 EUR pro Minute) Immerhin stolze 107,40 EUR pro Stunde.
Das heisst: Sie stellen uns eine Software zur Verfügung, die voller Fehler und Unzulänglichkeiten steckt. Wundern sich über die nachfolgende Telefonflut und verlangen jetzt auch noch Geld von uns, dafür, dass wir Sie auf Ihre Fehler aufmerksam machen, die Sie - wenn überhaupt - nur schleppend beheben.
Anstatt Ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen, sollen wir also nochmals zahlen.
Wir haben unserer Mandanten angeschrieben, jetzt wage ich es nicht, auch nur einen einzigen Mandanten in das Mandantenportal einzuladen. Bei den Fehlern muss man ernsthaft mit Mandatskündigungen rechnen.
Sie können mir gern ein PN schicken, dann gebe ich Ihnen gern meine Kontaktdaten, aber mit einem Ihrer Mitarbeiter über eine 0900-Nummer zu sprechen, der mir - wie immer - einen Rückruf verspricht, den ich dann nie erhalte werde ich sicher nicht machen.
100% Zustimmung.
mehr ist nicht zu sagen.
Ich habe seit 2 Monaten noch keinen versprochenen Rückruf erhalten.
Ich warte jetzt bis Juli und schaue mir an, ob ich die Sachen nicht direkt über Elster erfasse.
Gruß
Martin Heim
Hallo @ChristianVosfino , gibts schon Neues zu "meinem" Problem von heute morgen bzw. gestern abend?
Ansonsten belasse ich es erstmal bei der Vermutung, dass es wohl doch nicht so trivial war...
@andreashofmeister schrieb:Klasse Feedback, @dprobst . Spannender Thread, der sich hier entwickelt.
Aber auch die Pionierarbeit vom @vogtsburger mit den Daten aus RP.
Bin gespannt, wie das ganze ausgeht (bundesweit...).
Verfolge das Geschehen zur Zeit in Niedersachsen und NRW.
Lustig....
Hallo Herr Hofmeister,
damals fanden Sie es noch lustig 😉
Moin @dprobst , na das ist es doch jetzt auch noch...
Nur die nächste Eskalationsstufe....
Immerhin hatte ich am nächsten Morgen eine Antwort auf dem Tisch. Mit Kommentar von @ChristianVosfino zur Antwort, dass die Antwort ja so gar nicht stimmen könne.
Auf die Antwort zur erneuten Eingabe und Weitergabe meiner Antwort warte ich als immer noch.
Das ist selbst bei DATEV-SKs nicht drin. Da zahlt mal beim Eilservicepauschale und bekommt nen Anruf. Umgehend...
Bei
gibts ne 0900er Nummer....
Aber wer ruft da schon an....ich nicht!
Das ist durchaus lustig.
Vielleicht fahre ich ja mal in Kassel bei denen vorbei. Dorthin, ins schöne Kassel führt es mich nämlich heute noch....
Schauen wir also mal .....
@dprobst soeben einen klasse Support-Telefonanruf bekommen.
Problem wurde gelöst, bestens.
Es wurde auch gelacht am Telefon, war also lustig.
Danke @ChristianVosfino , auch an die Kollegin!
Hallo Herr @dprobst ,
zum Thema Hotline hatte ich mich bereits in einem anderen Thread geäußert.
Natürlich haben wir eine bepreiste Hotline.
Diese allerdings nicht für die Themen, die Sie genannt haben, denn dafür haben wir eine kostenlose Hotline.
Kontakt - GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de)
Daneben möchte ich noch auf Ihre konkrete Frage in Bezug auf die Gemeinde Gauting eingehen.
Die Prüfung/Simulierung, welche wir ganz bewusst aktuell aufgenommen haben, ist die Prüfung, welche von der Elster-Schnittstelle avisiert wird.
Dies sind also keine Fehlermeldungen aus unserem Programm, sondern Fehler von der Schnittstelle zur Finanzverwaltung.
Ihnen als Anwender sollte dies natürlich egal sein.
Dadurch, dass die Schnittstelle von Seiten der Finanzverwaltung allerdings immer noch nicht final zur Verfügung steht (aktuelle Aussage ist hier 30.06.), habe ich die Hoffnung, dass die Gemeinde Gauting spätestens zum 01.07 (sollte die Freigabe durch die Finanzverwaltung erfolgen) auch dem Gesetzgeber im Kontext der Grundsteuer bekannt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Hallo Herr Vos,
tatsächlich ist es für mich schwer zu unterscheiden, ob der Fehler bei Ihnen, der Datev oder Elster liegt. Aber das ist natürlich noch lange kein Grund, dass ich Sie für alles verantwortlich mache, was schief läuft. Deshalb entschuldige ich mich an dieser Stelle bei Ihnen.
Aber es gibt sie halt auch noch, die Programmfehler (hatten wir ja bereits hier und in anderen Threads). Ich werde es also nochmals bei der kostenlosen Nummer versuchen.
Es wäre wahrscheinlich um einiges einfacher, wenn Ihre Mitarbeiter der Hotline die Möglichkeit haben sollten, sich auf unsere EDV aufzuschalten.
Hallo
Wir sind von einem anderen Anbieter zur GrundsteuerDigital gewechselt und natürlich hoffen wir, dass die Kinderkrankheiten bis zum 01.07.2022 aus der Welt sind. Bis jetzt sind wir schon um einiges zufriedener als mit dem anderen Anbieter. Im Laufe der letzten Wochen habe ich einige Verbesserungen entdeckt und gemerkt, dass bei GrundsteuerDigital auch etwas passiert.
(Bisher haben wir noch keinen Mandanten eingeladen sondern erfassen das meiste selber im Hintergrund, auch wir wollten nicht, dass unsere Telefone heiß laufen. )
Gerade ist mir wieder etwas aufgefallen:
Ich bekomme eine Fehlermeldung, da unser Kanzleiname etwas länger ist. Allerdings im Elsterformular wären 50 Zeichen auf 2 Zeilen Platz. GrundsteuerDigital möchte mir nur 25 Zeichen erlauben.
Siehe Fehlermeldung.
Wird das noch angepasst?
Herzliche Grüße
Hallo @Weltreisende,
vielen DANK für den Hinweis in Bezug auf das Thema Kanzleiname (Zeichenlänge).
Wir haben es soeben geprüft und es ist ein Fehler in unserem System.
(Bedingt durch die UI Änderung, welche aus Kanzlei Zeile 1 und Kanzlei Zeile 2 ein Feld gemacht hat: Kanzleiname)
Dieser wird zeitnah behoben und korrigiert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Ich möchte dann nochmals auf meine Ausgangsfragen zurückkommen.
Wie sieht dann das Ergebnis aus, wenn alle Daten erfasst sind?
Berechnet das Programm den Grundsteuermessbetrag?
Oder stellt es nur die Grundstücksdaten per Elster bereit?
Werden die Bescheid-Daten zurückgespielt und abgeglichen?
Muss ich die Softwarekosten des Programmes weiter bezahlen, wenn alle Einreichungen erledigt sind?
Wie hoch ist die Gebühr für einen eventuellen Bescheidabgleich?
Was passiert, wenn ich das ABO "mittendrin" kündige? Wem werden dann die Bescheide übermittelt?
Sehr geehrter @ChristianVosfino ,
da Sie momentan die Probleme anpacken: gibt es auch Erhellung für mich?
Danke Vorab für Ihre Mühe .
Martin Heim
Hallo @martin65,
ich würde es eher als Herausforderungen ansehen, die wir in einem wirklich tollen Team angehen.
Jetzt aber gerne konkret auf Ihre Fragen:
Als "Endergebnis" erhalten Sie zum einen ein Protokoll der Übermittlung, ein Kontroll- und Freizeichnungsdokument und natürlich auch die Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Darüber hinaus werden wir Ihnen den Gegenstandswert für die Gebührenrechnung nach der StBVV zur Verfügung stellen und sowohl diesen Wert, als auch die Dokumente/Formulare an die DATEV Systeme (DMS bzw. Dokab sowie Rechnungsschreibung) übergeben.
Ebenfalls ist geplant, dass wir Ihnen auch eine Simulation auf Basis des bisherigen Hebesatzes der Grundsteuerzahllast zur Verfügung stellen können.
Aktuell gehen wir davon aus, dass die Bescheid-Daten nicht in elektronischer Form von Seiten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Hier sind wir in der Konzeptionsphase, haben aber z.B. auch noch keinen Musterbescheid von der Finanzverwaltung erhalten.
Die Bescheid-Prüfung bzw. der Abgleich (eventuell mit Hilfe von OCR-Daten) ist in der Softwaregebühr enthalten. Da die Bescheide in Papierform voraussichtlich ergehen werden, erledigt sich zumindest aus meiner Sicht Ihre letzte Fragestellung.
Wir gehen aktuell davon aus, dass auch in den Folgejahren ca. 4,5 Mio Folgefeststellungen aus unterschiedlichen Gründen erfolgen werden. Daher haben wir unser Preiskonzept sehr flexibel aufgebaut.
Sie können z.B. nach der Vertragslaufzeit von 12 Monaten in das Basispaket wechseln.
Hier zahlen Sie, wenn Sie nicht mehr als 6 Folgefeststellungen pro Jahr übermitteln 120,- Euro pro Jahr.
Dadurch erhalten Sie auch weiterhin den kompletten Funktionsumfang (incl. der eventuell kommenden Gesetzesänderungen) und die Daten werden vorgehalten.
Selbstverständlich haben Sie nach Ablauf der Vertragszeit auch die Möglichkeit das Produkt zu kündigen.
Hierbei werden die Daten anschließend gelöscht (ein Export ist im Vorfeld möglich).
Mit der vorherigen Nutzung der oben angesprochenen Schnittstelle in Ihr DATEV DMS, sind die wichtigsten Dokumente/Berechnungen usw. in Ihrem primären, revisionssicherem System abgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Hallo zusammen,
gerne ergänze ich aus Sicht DATEV zum Thema Bescheidprüfung.
Als Kanzlei können Sie den Bescheidprüfungsprozess unterschiedlich gestalten.
Lösungsvariante A: Die "Papierbescheide" werden in fino GrundsteuerDigital abgelegt, dort mit der ursprünglichen Feststellungserklärung abgeglichen und das Ergebnis entsprechend dokumentiert. Es gibt ja ganz unterschiedliche Ausrichtungen - losgelöst vom Thema Grundsteuer - ob/wie der Mandant über das Ergebnis einer Bescheidprüfung informiert wird.
(Es sind ja zwei Bescheide: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid)
Lösungsvariante B: Die "Papierbescheide" werden - wie bei anderen Steuerarten - in DATEV DMS (oder Dokumentenablage) abgelegt. Fristberechnung (über DATEV Post, Fristen und Bescheide) und Antwortschreiben (über optimierte Vorlagen mit DATEV-Platzhaltern) bzw. Einspruch an das Finanzamt. Ein wichtiger Aspekt: Wie wird generell der Postausgangsprozess organisatorisch gestaltet. Wenn bspw. auch in anderen Steuerarten eine dezentrale Prüfung durch den Steuerfachangestellten erfolgt, aber ein zentraler Druck und Versand über entsprechende DMS-Prozesse, dann wird das wohl auch für Grundsteuerprozesse entsprechend adaptiert.
Sie haben die Wahl.
Die Posteingangserfassung und Fristberechnung ist in DATEV Post, Fristen und Termine mit den entsprechenden neuen Dokumentenarten möglich. Auch sind die neuen Bescheidarten in DMS/Dokumentenablage zukünftig verfügbar.
Viele Grüße
Bernd Meyer