@martin65 schrieb: Sie können das Schriftstück mit einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Wieder Erwarten ist dies eine sehr günstige Variante und der GV kann den Brief auch in den Briefkasten legen. Der Brief gilt dann auch als zugestellt. Den zuständigen GV erfragen Sie über das Amtsgericht. Sie müssen sich nur aktiv mit ihm in Verbindung setzen und ihn bitten, die Zustellung in diesem Jahr noch vorzunehmen. Ich hoffe meine Info, 4/5 Jahre alt, ist noch zutreffend. Die Kosten lagen m.W. unter 20 €. Gruß Martin Heim Man kann vom GV des Vertrauens bundesweit zustellen lassen, muß es dann allerdings hinnehmen, daß sie oder er, wenn es nicht der angestammte Bezirk ist, die Schriftstücke auf die Post geben wird. Dann liegt es nicht in der Macht des GV, wann das örtliche Postunternehmen Zustellversuche unternimmt und die PZU abzeichnet. Man hat aber auch dann, wenn es sich um eine Zustellung im Bezirk des beauftragten GV handelt, keinen Einfluß darauf, wann sie/er den Auftrag ausführen wird. Also: Kurz vor knapp ist nicht zu empfehlen. Das kann funktionieren, muß aber nicht. Und man sollte die Schriftstücke in zweifacher Ausfertigung einreichen, um die Kopiergebühren (0,50 Euro pro Seite vor Jahren, inzwischen womöglich mehr) zu sparen. Darüber hinaus unterschieden sich die Kosten bei wenigen Einzelseiten kaum noch nennenswert vom Porto eines Einschreibbriefes, bei dem man keinen Nachweis hat, was drin gewesen ist.
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