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Getrennte ESt-Berechnungen für einzelveranlagte Ehegatten?

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letzte Antwort am 28.05.2025 08:10:14 von bianka
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bianka
Aufsteiger
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Hallo, zusammen!

 

Wenn ich für Ehegatten eine Einzelveranlagung durchführe - ist es dann möglich, die Berechnungen getrennt auszudrucken? Wenn sich die Ehegatten nicht mehr grün sind (und das ist der Grund für die Einzelveranlagung) kann ich ihnen ja nicht die Berechnung des jeweils anderen vorlegen. Und sie wollen die Berechnung halt haben ...

 

LG

Bianka

GLH
Fortgeschrittener
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@bianka  schrieb:

 

Wenn sich die Ehegatten nicht mehr grün sind (und das ist der Grund für die Einzelveranlagung)


Hallo, es ist schwierig so korrekt zu beraten. Auch wenn das nicht die Antwort auf die Frage ist würde ich vielleicht versuchen nur einen zu beraten und der kann ggf. auch seinen steuerlichen Vorteil durchsetzen.

 

Der Grund für die Einzelveranlagung sollte nicht der Streit sein sondern der steuerliche Vorteil. Nicht dass die einem da später "einen Strick draus drehen". Wie hoch ist denn der Unterschied zur Zusammenveranlagung?

 

"Bundesgerichtshof: Zustimmung zur Zusammenveranlagung grundsätzlich verpflichtend
Aus dem Wesen der Ehe gilt für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung,
die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit
dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Es besteht daher für beide
Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn
dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert,
der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt
wird (BGH-Urteil vom 13.10.1976, IV ZR 104/74)."

 

Ansonsten ist das glaube ich nicht vorgesehen. Mit "Tipp-Ex" arbeiten ^^ oder zwei Mandantenstämme?

 

Beste Grüße

 

 

bodensee
Allwissender
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@GLH  schrieb:

@bianka  schrieb:

 

Wenn sich die Ehegatten nicht mehr grün sind (und das ist der Grund für die Einzelveranlagung)


Hallo, es ist schwierig so korrekt zu beraten. Auch wenn das nicht die Antwort auf die Frage ist würde ich vielleicht versuchen nur einen zu beraten und der kann ggf. auch seinen steuerlichen Vorteil durchsetzen.

 

Der Grund für die Einzelveranlagung sollte nicht der Streit sein sondern der steuerliche Vorteil. Nicht dass die einem da später "einen Strick draus drehen". Wie hoch ist denn der Unterschied zur Zusammenveranlagung?

 

"Bundesgerichtshof: Zustimmung zur Zusammenveranlagung grundsätzlich verpflichtend
Aus dem Wesen der Ehe gilt für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung,
die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit
dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Es besteht daher für beide
Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn
dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert,
der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt
wird (BGH-Urteil vom 13.10.1976, IV ZR 104/74)."

 

Ansonsten ist das glaube ich nicht vorgesehen. Mit "Tipp-Ex" arbeiten ^^ oder zwei Mandantenstämme?

 

Beste Grüße

 

 


Ergänzung : natürlich müssen auch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung vorliegen, sprich Sie müssen in einem Hausstand sein.  Nur wenn das der Fall ist, dann hat der BGH entschieden dass man der Zusammenveranlagung zustimmen muss oder sich andernfalls Schadensersatzpflichtig macht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Interceptor
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Eine Einzelberechnung lässt sich nur über die "Berechnungsliste kurz" erzeugen.

 

mfg

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jejo
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @bianka ,

 

wenn es Eheleute sind, meinen Sie wahrscheinlich die getrennte Veranlagung, richtig?

 

Oder sind bei Einzelveranlagungen tatsächlich Angaben zu einer weiteren steuerpflichtigen Person möglich?

 

VG

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bianka
Aufsteiger
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Naja, den Begriff "getrennte Veranlagung" gibt es ja schon länger nicht mehr. Es ist eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" nach § 26a - die meinte ich.

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bianka
Aufsteiger
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Es gibt überhaupt keinen Vor- oder Nachteil. Steuer ist eh 0. Aber da kurz vor der Scheidung, möchte der Ehemann nicht, dass seine Noch-Frau erfährt, wie viel er verdient.

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bianka
Aufsteiger
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@jejo 

Danke an alle! - Ja, die Berechnungsliste kurz scheint das Einzige zu sein - und selbst da muss ich dann die Ehefrau abschneiden. Hübsch wär anders.

 

Oder die Lösung über Word.

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letzte Antwort am 28.05.2025 08:10:14 von bianka
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