Hallo Community,
ich hätte eine steuerliche Frage...
Mandant Stkl. II mit zu versteuerndem Einkommen > Grundfreibetrag = 0,00 € tarifliche ESt. hat energetische Baumaßnahmen in 2022 und ich wollte wissen ob jemand Erfahrung hat mit einem Verlustvortrag bzw. ob das möglich wäre?
In VZ 2023 + 2024 ist das zu versteuernde Einkommen ebenfalls kleiner als der Grundfreibetrag weshalb es sich dort auch nicht auswirken würde. Jetzt mein Gedanke, wenn der Mandant in 2025/ 2026 ein höheres ZVE hat und tarifliche ESt anfällt, ob dann die energetischen Baumaßnahmen aus 2022 Wirkung zeigen?
Habe leider bei der Literatur nichts gefunden...
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Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es ist KEIN Vortrag (und auch KEIN Rücktrag) möglich!
Auszug ...
im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen
Es gibt auch schon Rechtsprechung dazu ...