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§35c EStG Verlustvortrag bei tariflicher ESt von 0,00 EUR?

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letzte Antwort am 08.05.2025 00:02:21 von jejo
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Lukas_H
Beginner
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Hallo Community, 

 

ich hätte eine steuerliche Frage...

 

Mandant Stkl. II mit zu versteuerndem Einkommen > Grundfreibetrag = 0,00 € tarifliche ESt. hat energetische Baumaßnahmen in 2022 und ich wollte wissen ob jemand Erfahrung hat mit einem Verlustvortrag bzw. ob das möglich wäre? 

In VZ 2023 + 2024 ist das zu versteuernde Einkommen ebenfalls kleiner als der Grundfreibetrag weshalb es sich dort auch nicht auswirken würde. Jetzt mein Gedanke, wenn der Mandant in 2025/ 2026 ein höheres ZVE hat und tarifliche ESt anfällt, ob dann die energetischen Baumaßnahmen aus 2022 Wirkung zeigen?

Habe leider bei der Literatur nichts gefunden... 

 

 

Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Freie Themen nach Steuern und Expertisen verschoben.

jejo
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 2
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Es ist KEIN Vortrag (und auch KEIN Rücktrag) möglich!

 

§ 35c EStG - Einzelnorm

 

Auszug ...

 

im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen

Es gibt auch schon Rechtsprechung dazu ...

 

Hamburg - 1 K 73/24 | FG Hamburg 1. Senat | Urteil | Gesetzlich vorgegebener Förderungszeitraum bei Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § ...

 

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letzte Antwort am 08.05.2025 00:02:21 von jejo
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