Hallo,
Ein Mandant hat eine Arbeitsplatzbrille, welche nicht ärztlich verordnet wurde gekauft.
Folgende Fragen:
Ist die Arbeitsplatzbrille als Betriebsausgabe abzugsfähig oder wird diese als außergewöhnliche Belastung angesetzt?
Falls Betriebsausgabe. Vorsteuerabzug möglich?
Das nachfolgende BFH-Urteil aus 2005 ist meines Wissens nach wie vor aktuell ...
VI R 50/03 - Urteil vom 20.07.2005
Zusätzlich noch ein Auszug aus dem LEXinform-Dokument # 5208007 ...
Ergebnis = (in der Regel) § 33 EStG
Hilft vielleicht noch mehr...