Hallo Claudia, er war bei uns bis zum 30.06.24 kurzfristig beschäftigt. Er hatte zu Beginn seiner kurzfristigen Beschäftigung bei uns lediglich seinen Hauptjob. Er wurde von uns zum 01.07. zum Minijobber (6100) umgemeldet. Als er nun umgemeldet werden sollte, ist von seiner Abteilung natürlich auch ein neuer AV und auch ein neuer Personalfragebogen erstellt worden. Aufgrund von zugegebenermaßen firmenintern schlecht koordinierten Abläufen, hat uns dieser allerdings nicht vor der Abrechnung erreicht. Wir als lohnabrechnende Stelle konnten vorab nur die nötigen Eckdaten telefonisch abfragen u. dabei kam es dann zu Missverständnissen bzw. falscher Weitergabe des aktuellen beruflichen Status - nämlich wurde uns nicht mitgeteilt, dass er neben unserem Minijob inzwischen noch einen weiteren hat. Dass wir das so ohne die Unterlagen in der Hand zu halten nicht hätten abrechnen sollen, ist mir bewusst. Ist mir auch definitiv eine Lehre, dennoch muss ich es natürlich jetzt irgendwie korrigieren. Und das möchte ich wenigstens korrekt gestalten, damit dabei nicht noch mehr Chaos entsteht.
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