Hallo Lohnexperte, die Idee finde ich gut. Mit der U1 bei Geschäftsführern hat der Prüfer bei uns letztes Jahr als erstes festgestellt. Komischerweise aber nicht bei allen geprüften Mandanten. Aber ich hab dann auch erstmal alles kontrolliert und umgestellt und Abgaben zurückgeholt. Man sollte aber aufpassen, dass man das nicht generell auf alle Geschäftsführer ausrollt. Wenn ein Geschäftsführer (ohne Anteile) zwar Geschäfte führt aber laut Arbeitsvertrag keine komplette Befugnis hat, könnte es schon wieder kritisch werden.
... Mehr anzeigen