Ja, das läuft entsprechend. Beachten Sie aber hierbei, dass eine Abmeldung zum 30.11.2023 erst am 30.11.2023 durch die DATEV an das Finanzamt übermittelt werden darf. Somit erhalten Sie die Rückmeldung über die Abmeldung erst Anfang Dezember (oder noch am 30.11.2023), so dass Sie erst dann die Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 01.12.2023 vornehmen können.
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Ich möchte mich mit einer urlaubsbedingten kleinen Verspätung recht herzlich für den schnellen Versand des leckeren Lebkuchens bedanken ...der leider inzwischen schon der Vergangenheit angehört. Einen guten Rutsch und alles Gute für 2023 VG Sandra
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Der Bezug von Lohnersatzleistungen sollte sich der AG auf jeden Fall kurz schriftlich bestätigen lassen und zum Lohnkonto nehmen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können die EPP auszahlen. Wir lassen uns das mit beigefügter Bescheinigung bestätigen. M_H
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