Warum sollte das Finanzamt etwas dagegen haben, wenn es in Summe stimmt? Will man diesen Sachverhalt über automatische Umsatzsteuerkonten abbilden, geht es eben nur so bzw. wie etwas weiter oben geschrieben auch mit nur zwei wiederkehrenden Buchungen. § 246 HGB sehe ich nicht als Problem, da für mich ein FIBU-Konto nicht gleichzusetzen ist mit einem Bilanz- bzw. hier Ertrags- oder Aufwandsposten (die Bilanz / GuV hat Posten und keine Konten, Konten hat nur der Kontennachweis zu Bilanz / GuV). Würde man dies anderes beurteilen, dann dürfte es z.B. auch kein Konto 4155 (SKR03) geben. Natürlich wäre es "schick", wenn DATEV Automatikkonten für Privatanteil USt-pflichtige E-Autos entwickeln würde, aber zwingend nötig ist es meiner Ansicht nach nicht. Kollegiale Grüße, F. Berger
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