abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Handysubvention USt-pflichtig?

8
letzte Antwort am 05.07.2023 18:02:02 von andi1989
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
638 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir erhalten nach Vertragsverlängerung diverser Handyverträge

einen Betrag als Subvention. (Kein Gratis Handy)

 

Ist dieser Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Auf der

Gutschrift ist der Brutto- sowie Nettobetrag identisch.

 

Kann mir jemand die Fundstelle schicken bei der man die

evtl. steuerfreiheit nachlesen kann?

rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 9
624 Mal angesehen

@andi1989  schrieb:

Hallo zusammen,

 

wir erhalten nach Vertragsverlängerung diverser Handyverträge

einen Betrag als Subvention. (Kein Gratis Handy)

 

Ist dieser Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Auf der

Gutschrift ist der Brutto- sowie Nettobetrag identisch.

 

Kann mir jemand die Fundstelle schicken bei der man die

evtl. steuerfreiheit nachlesen kann?


Mangels Steuerfreiheit ist der Umsatz steuerpflichtig 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
0 Kudos
andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
512 Mal angesehen

@rahagena Habe ich das richtig verstanden, dass der Vermittler zwischen unserer Firma und Vodafone an uns eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt (Kein Leistungsaustausch zwischen Vermittler und Vodafone) und wir aber trotzdem die Umsatzsteuer darauf bezahlen müssen, da es ein Leistungsaustausch ist? 

0 Kudos
rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 9
477 Mal angesehen

Der Ausweis von Steuer in einer Rechnung oder Gutschrift kann höchstens zu § 14c UStG wg. unberechtigtem Steuerausweis führen, auf die Frage steuerbar und steuerpflichtig hat die Rechnung keine Auswirkung. 

 

Insofern ist egal, was auf der Rechnung steht (14c...) und ob es überhaupt eine Rechnung gibt. Es floss Geld für sonstige Leistung. 

 

Wenn der Zahlende im Ausland sitzen sollte, wäre es reverse charge.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 9
424 Mal angesehen

Wie @rahagena schon geantwortet hat, Steuerfreiheit gibt es nicht müsste in § 4 UStG aufgelistet sein ist es aber nicht. 

 

Was wir hier nicht wissen, wo sitzt der Vermittler ? In D in der EU oder im Drittland. 

 

Ihre Firma erhält für die Vertragsverlängerung eine Gutschrift und damit werden für die Leistung Vertragsverlängerung Geld vereinnahmt, das unterliegt ganz normal der Ist in D. 

 

Warum die Rg. des Vermittlers keine Ust enthält kann eigentlich nur daran liegen das der Vermittler im EU Ausland  oder im Drittland sitzt. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 9
377 Mal angesehen

@bodenseeVielen Dank für die Antwort. Das ist eine deutsche Firma welche Handyverträge vermittelt. Diese erhält

eine anteilige Subvention. Auf die Subvention welche an uns weitergereicht wird müssen die keine Umsatzsteuer bezahlen, da zwischen dem Provider und Vermittler kein Leistungsaustausch stattfindet. Wichtig ist, dass wir die Umsatzsteuer aus dem Betrag an das Finanzamt abführen.

 

EuGH-Urteil vom 16. Januar 2014, C-300/12

BFH-Urteile vom 27. Februar 2014, V R 18/11

sowie vom 3. Juli 2014, V R 3/12

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 9
371 Mal angesehen

Wenn der Vermittler die Subvention 1:1 weitergibt dann handelt es sich dort um einen durchlaufenden Posten und ist somit nicht steuerbar. 

 

An die Möglichkeit hatte ich nicht gedacht. 

 

Wenn diese Subvention allerdings nicht 1:1 weitergegeben wird findet ein Leistungsaustausch - siehe Tauschgutachten- zwischen Provider und Vermittler statt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Nijkamp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
355 Mal angesehen

Bekommt der Vermittler nicht ein Provision von Vodafone? Und diese gibt er teilweise weiter? Also wie ein Cashback-System?

 

Ich würde Richtung UStAE 17.2 Abs 7 S.3+4 vermuten, also tatsächlich netto da die (teilweise) Weitergabe seine eigene Bemessungsgrundlage nicht beeinflusst.

0 Kudos
andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
277 Mal angesehen

Kann mir das jemand zu 100% beantworten? Langsam bin ich hin und her gerissen. 

0 Kudos
8
letzte Antwort am 05.07.2023 18:02:02 von andi1989
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage