Hallo zusammen,
wir erhalten nach Vertragsverlängerung diverser Handyverträge
einen Betrag als Subvention. (Kein Gratis Handy)
Ist dieser Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Auf der
Gutschrift ist der Brutto- sowie Nettobetrag identisch.
Kann mir jemand die Fundstelle schicken bei der man die
evtl. steuerfreiheit nachlesen kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@andi1989 schrieb:Hallo zusammen,
wir erhalten nach Vertragsverlängerung diverser Handyverträge
einen Betrag als Subvention. (Kein Gratis Handy)
Ist dieser Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Auf der
Gutschrift ist der Brutto- sowie Nettobetrag identisch.
Kann mir jemand die Fundstelle schicken bei der man die
evtl. steuerfreiheit nachlesen kann?
Mangels Steuerfreiheit ist der Umsatz steuerpflichtig
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@RAHagena Habe ich das richtig verstanden, dass der Vermittler zwischen unserer Firma und Vodafone an uns eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt (Kein Leistungsaustausch zwischen Vermittler und Vodafone) und wir aber trotzdem die Umsatzsteuer darauf bezahlen müssen, da es ein Leistungsaustausch ist?
Der Ausweis von Steuer in einer Rechnung oder Gutschrift kann höchstens zu § 14c UStG wg. unberechtigtem Steuerausweis führen, auf die Frage steuerbar und steuerpflichtig hat die Rechnung keine Auswirkung.
Insofern ist egal, was auf der Rechnung steht (14c...) und ob es überhaupt eine Rechnung gibt. Es floss Geld für sonstige Leistung.
Wenn der Zahlende im Ausland sitzen sollte, wäre es reverse charge.
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Wie @RAHagena schon geantwortet hat, Steuerfreiheit gibt es nicht müsste in § 4 UStG aufgelistet sein ist es aber nicht.
Was wir hier nicht wissen, wo sitzt der Vermittler ? In D in der EU oder im Drittland.
Ihre Firma erhält für die Vertragsverlängerung eine Gutschrift und damit werden für die Leistung Vertragsverlängerung Geld vereinnahmt, das unterliegt ganz normal der Ist in D.
Warum die Rg. des Vermittlers keine Ust enthält kann eigentlich nur daran liegen das der Vermittler im EU Ausland oder im Drittland sitzt.
@bodenseeVielen Dank für die Antwort. Das ist eine deutsche Firma welche Handyverträge vermittelt. Diese erhält
eine anteilige Subvention. Auf die Subvention welche an uns weitergereicht wird müssen die keine Umsatzsteuer bezahlen, da zwischen dem Provider und Vermittler kein Leistungsaustausch stattfindet. Wichtig ist, dass wir die Umsatzsteuer aus dem Betrag an das Finanzamt abführen.
EuGH-Urteil vom 16. Januar 2014, C-300/12
BFH-Urteile vom 27. Februar 2014, V R 18/11
sowie vom 3. Juli 2014, V R 3/12
Wenn der Vermittler die Subvention 1:1 weitergibt dann handelt es sich dort um einen durchlaufenden Posten und ist somit nicht steuerbar.
An die Möglichkeit hatte ich nicht gedacht.
Wenn diese Subvention allerdings nicht 1:1 weitergegeben wird findet ein Leistungsaustausch - siehe Tauschgutachten- zwischen Provider und Vermittler statt.
Bekommt der Vermittler nicht ein Provision von Vodafone? Und diese gibt er teilweise weiter? Also wie ein Cashback-System?
Ich würde Richtung UStAE 17.2 Abs 7 S.3+4 vermuten, also tatsächlich netto da die (teilweise) Weitergabe seine eigene Bemessungsgrundlage nicht beeinflusst.
Kann mir das jemand zu 100% beantworten? Langsam bin ich hin und her gerissen.