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1 Flurstück 2 Teilflächen (unterschiedliche Bodenrichtwerte)

19
letzte Antwort am 10.08.2022 11:25:25 von RST-DP
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 20
27017 Mal angesehen

Hallo,

 

Ich habe folgenden Sachverhalt:

 

1 Flurstück mit insgesamt 1.660 qm 

1. Teilfläche 1.581 qm (Wohnhaus)

2. Teilfläche 79 qm (Grünfläche) 

 

Wie ist das im Hauptvordruck einzutragen.

In 2 Einträge aufgeteilt? Wenn man es mit dem vollen Wert 1.660 qm in einem Eintrag eingibt kommt ein Fehler, wenn man die beiden Flächen separat in der Anlage Grundstück einträgt. 

 

Wie ist das in der Anlage Grundstück einzutragen? 

Beide separat mit ihren unterschiedlichen Bodenrichtwerten? 

klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 20
26946 Mal angesehen

Habe ich zwar noch nicht selber eintragen müssen, aber bei einem Anruf beim Finanzamt, hat man mir gesagt, dass es im Hauptvordruck nur einmal eintragen muss und den Schlüsselwert 3 wählen muss. (Dieser steht wohl für  1 Fläche mit 2 Bodenrichtwerten)

Bei der Anlage Grundstück dann beide Flächen separat eintragen.

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 3 von 20
26921 Mal angesehen

 

... was mich ein wenig irritiert ist, dass das eine Flurstück zwei verschiedene Bodenrichtwerte hat.

 

Gab es denn mal eine Teilungsvermessung oder eine Vereinigung von 2 Flurstücken zu 1 Flurstück oder die Erstellung eines Bebauungsplans, der das Flurstück zerschneidet ?

 

Bei mir gibt es auch Grundstücke mit teilweise mehreren Flurstücken und verschiedenen Bodenrichtwerten, aber keine Grenzlinien 'mitten durch die Landschaft', ohne Abmarkungen.

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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RST-DP
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 20
26887 Mal angesehen

Ich habe da ein ähnliches Problem, kommt bei einer wirtschaftlichen Einheit, die unterschiedlichen Bodenrichtwerte dann nicht zum Tragen? 
Denn das Eintragen unterschiedlicher Werte ist ja nicht möglich zumindest in soweit wie ich die Eingabemöglichkeiten bei GrundsteuerDigital kennengelernt haben.

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Thomas1978
Beginner
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Nachricht 5 von 20
26853 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe es bei einem Mandanten so gelöst, dass ich bei der Erfassungsmaske für das Grundstück zwei Flächenangaben gemacht habe. Also das Grundstück entsprechend der Bodenrichtwerte und der dazu gehörigen Flächen aufgeführt habe. Anschließen habe ich bei den Gemarkungen und Flurstücken alle einzelnen Flurstücke mit qm aufgeführt und festgelegt, auf welche Fläche (s.o.) sich dieses Flurstück bezieht.  Bislang habe ich keine Fehlermeldungen und die Berechnung sieht auch "gut" aus. Es wird ein durchschnittlicher Bodenrichtwert berechnet. Finale Prüfung steht noch aus. 

 

Grüße 

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 6 von 20
26841 Mal angesehen

 

... aber zu einem Flurstück gehört doch eine Flurnummer, ein Zähler und ggfs ein Nenner.

Konnten Sie denn das eine Flurstück zweimal anlegen mit denselben Ordnungsbegriffen, aber unterschiedlichen Bodenrichtwerten ?

 

... würde mich überraschen, wenn es bei der Plausibilitätsprüfung (Validierung) nicht 'klemmen' würde

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Thomas1978
Beginner
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Nachricht 7 von 20
26827 Mal angesehen

Das ist vollkommen richtig was Sie sagen. Aber tatsächlich ist das einzige was passiert, dass am rechten Bildschirmrand eine rote Meldung erscheint "Summe der Flächen: XXm2". In der darunter liegenden Übersicht ist das Flurstück zwei Mal aufgeführt. Die Validierung sagt es wäre alles in Ordnung und es kann übermittelt werden (grüner Haken).

 

Derzeit ist mir kein besserer Weg eingefallen bzw. habe ich nicht verstanden wie man es sonst lösen sollte. Oder habe ich übersehen, wo man sonst noch einen Bodenrichtwert eintragen kann? Wäre für einen Hinweis sehr dankbar.

Thomas1978
Beginner
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Nachricht 8 von 20
26826 Mal angesehen

Vielleicht noch zur Erläuterung:

 

Der Mandant hat ein großes Grundstück von 893qm und drei kleine Grundstück von 38, 39 und 58qm. Das große Grundstück ist lt. GeoDaten aufgeteilt in 449qm zu 290€ und 444qm zu 270€. Die kleinen Grundstücke haben auch 270€ BRW. Somit habe ich bei den Flächen Angaben zwei Zeilen stehen:

 

1. 449qm zu 290€ 

2. 579qm zu 270€ (444+38+39+58)

 

Bei den Gemarkungen und Flurstücken habe ich dann insgesamt 5 Eintragungen und der Flurstück Zähler für das große Grundstück ist zweimal drin. 

diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 20
26757 Mal angesehen

Hallo

Hier kann ich kein besonderes Problem erkennen. In BaWü wird ein Bodenrichtwert für ein Grundstück mitgeteilt. Bei übergroßen

Grundstücken, die unterschiedliche Flächen

enthalten,kann leider nichts mehr stimmen.

Man bräuchte unterschiedliche Bodenrichtwerte z.B für Bauverbot, Sumpf,

bebaut etc. Man kann nur selbst Teilflächen erfinden. Die Argumentation dass der Bodenrichtwert auch insgesamt geringer ist kann nicht funktionieren.

 

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RST-DP
Beginner
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Nachricht 10 von 20
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Als Ergänzung:
Bei unterschiedlichen Boris der Flurstücke wird die gesamt Fläche als fehlerhaft betitelt (s.roter Hinweis Screenshot A) und für das Freizeichnungsdokument eine Unvollständigkeit bzw. Ungültigkeit deklariert (s.Screenshot B). 

Wieso also nimmt GrundsteuerDigital diese Angabe nicht, denn der unterschiedliche Boris ist ja erheblich für die Feststellungserklärung meines Wissens nach.

christensen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 20
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Sie müssen unterhalb der beiden Bodenflächen unter "Grundstücke/Gemarkung" die einzelnen Grundstücksteile erfassen und dem "ersten" oder "zweiten" Bodenflächen zuordnen. Hierfür gibt es bei der Erfassung der Grundstücksteile ein Auswahlfeld.

RST-DP
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 20
26578 Mal angesehen

Danke für die Hilfe!
In der Tat konnte ich die Flächen einem Boris zuordnen, dennoch zeigt GrundsteuerDigital die Summe der Fläche als rot an (7883m²) und sagt er dass das Grundstück für eine Deklaration vollständig sei, ist dies also ein Anzeige-Bug/Fehler? 

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christensen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 20
26574 Mal angesehen

Haben Sie bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" auch überall 1/1 angegeben oder gibt es da auch Miteigentumsanteile (xxx/10.000)?

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RST-DP
Beginner
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Nachricht 14 von 20
26552 Mal angesehen

Nun es handelt sich alles um 1/1 Eigentum des Mandanten bei jedem Flurstück, diese hatte ich auch so eingetragen.

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christensen
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 20
26548 Mal angesehen

Wenn ich das richtig verstehe, ist jetzt nur das Problem, dass die Gesamtfläche bei Ihnen rot angezeigt ist. 

Ist in der Berechnung die Gesamtfläche auch mit 7.883 qm angezeigt oder steht dort eine andere Gesamtfläche?

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RST-DP
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 20
26543 Mal angesehen

Ich habe ja die zwei Flächen, da sie jeweils einen anderen Bodenrichtwert haben separat angegeben. In der gesamten Grundstücksfläche steht der kleiner Wert, wieso auch immer. Aber ich muss die beiden Flächen ja aufteilen und kann es ja nicht als Gesamtfläche zählen, wenn die Bodenrichtwerte nicht identisch sind oder?

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christensen
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 20
26535 Mal angesehen

Das sieht dann eher danach aus, dass sie nur eine Grundstücksfläche (die kleinere) einem Bodenrichtwert zugeordnet haben. Sie müssen auch die zweite Grundstücksfläche (die größere) dem Bodenwert 2 (Auswahl: enthalten in Bodenfläche 2) zuordnen.

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RST-DP
Beginner
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Nachricht 18 von 20
26447 Mal angesehen

Nun das war ja das was ich gemacht hatte.
Sowohl bei "Flächenangabe des Grundstücks" habe ich beiden Flächen eine Bodenrichtwert gegeben (s.Screenshot A) und auch unter "Gemarkungen und Flurstücke" habe ich die entsprechende Fläche (mit dem entsprechenden Bodenrichtwert) zugeordnet.
Er gibt mir das Grundstück zwar frei, aber die Grundfläche entspricht ja nicht der tatsächlichen Summe aller Flurstücke (s. Screenshot C).

christensen
Aufsteiger
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Nachricht 19 von 20
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Im Screenshot C wird angezeigt dass es 6 Flurstücke sind! Ich denke es sollen zwei Teilflächen sein? Oder haben die alle unterschiedliche Flurstücksnummern? 

RST-DP
Beginner
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Nachricht 20 von 20
26431 Mal angesehen

Genau, wir also eine Wirtschaftliche Einheit von 6 verschiedenen Flurstücken, die je nachdem dem "Wohn-Bodenrichtwert" oder dem "Grünflächen-Bodenrichtwert" zugeordnet werden müssen, was ich auch im "Gemarkungen und Flurstücke" eintragen haben (dank Ihrem Hinweis, danke dafür nochmal).

In der Summe stimmen dann halt nur die Gesamtfläche nicht, da er offenbar diese nicht zusammen will/kann und so kommt dann 823m² heraus obwohl das gesamte Grundstück 7883m² umfasst.

 

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letzte Antwort am 10.08.2022 11:25:25 von RST-DP
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