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Abzugsfähigkeit Bewirtungskosten bei einer Hausmesse

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letzte Antwort am 05.07.2023 18:00:28 von andi1989
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
306 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wie sieht es mit der Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten im

Rahmen einer Hausmesse aus?

 

Wie wird folgendes verbucht?:

 

Teilnehmende Kunden im Verhältnis 70%/30%?

 

Teilnehmende Arbeitnehmer zu 100%?

Ist ein bisschen schwierig im Nachhinein zu sagen wer wieviel getrunken und was gegessen hat. 

 

Raummiete?

 

Es ist anzumerken, dass auch alkoholische Getränke konsumiert wurden!

Wie sind diese dann bei den Arbeitnehmern bzw. Kunden zu brücksichtigen?

Ich habe mal etwas mit einer anderen Verbuchung im Zusammenhang mit den

alkoholischen Getränken gelesen.

 

Muss die TSE Signatur auf der Rechnung bzw. Quittung vorhanden sein um die Abzugsfähig zu gewährleisten oder geht das auch ohne der TSE Signatur? 

 

Muss dann ebenfalls jeder Arbeitnehmer sowie Kunde aufgezeichnet werden?

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

renek
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
237 Mal angesehen

Viele Fragen....

 

Hausmesse bedeutet Sie veranstalten diese Messe und bereiten Speisen zu die kostenlos abgegeben werden. Das ist keine klassische Bewirtung wie im Restaurant die 70/30 abgerechnet wird. Die Kosten der Hausmesse würden inkl. Personal, Raummiete, Nebenkosten und Speisen/Getränke als Werbekosten verbucht. Also 100% BA.

 

Alkohol? Geht ja gar nicht 😄 . Natürlich spielt das keine Rolle solange es angemessen ist, also kein 1.000-Euro-Champagner serviert wird. Und selbst dann kommt es auf die Gegebenheit an. Ist das FA eingeladen, dann wäre es sicher abzugsfähig 😉

 

Und jetzt kommt es: TSE? Also sind es doch Bewirtungskosten die durch Bewirtung bei einem Dritten entstehen? Dann sind die als allererstes 70/30 aufzuteilen. Die TSE-Signatur muss nur auf den Bons der Kasse sein. Wird eine Sammelrechnung geschrieben, können die Bons beigeheftet werden. Es gibt auch Restaurant bei denen diese dann auf die Rechnung übertragen wird. Verpflichtend oder nicht? Wäre mir egal als Rechnungsempfänger, denn das UStG sagt bei den verpflichtenden Bestandteilen nichts!

 

 

Ganz allgemein: So richtig schlau geworden bin ich nicht wie die Veranstaltung genau durchgeführt wird. Ich persönlich sehe da aber auch kein riesen Thema...

 

 

Achja, das da oben ist nur meine Meinung wie ich das buchen lasse. Probleme gab es noch nicht, ob es aber alle als richtig ansehen...

andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
197 Mal angesehen

@renek Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. 

 

Sorry ich habe nicht alle Angaben geschrieben. 

 

Die Hausmesse wurde in einer angemieteten Location (nicht bei uns) ausgetragen. 

Es wurden dort 3 Räume gemietet in denen die geladenen Lieferanten 

ihre Ware präsentieren konnten.

 

Es wurde an die Lieferanten sowie Mitarbeiter unseres Hauses

Obst, Laugengebäck, Geflügel-Hotdogs, Kaffee, Wasser und

eben an einem Tag ein Mittagessen mit eben Bier kostenlos

abgegeben.  

 

Sind dann alle Teilnehmenden wie bei einer klassischen

Bewirtung auf der Rechnung aufzuführen?

 

Ist dann die komplette Rechnung 70/30 aufzuteilen auch

wenn Mitarbeiter von uns teilgenommen haben?

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renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Aus meiner Sicht nein. Ich würde das komplett als BA buchen. Sieht mir auch nicht so aus als wäre es eine einheitliche Leistung (wie im Restaurant üblich), sondern von mehreren Lieferanten. Jetzt kommt hinzu dass Getränke bei einer Messe ebenso wie bspw bei Fortbildungen ja als Aufmerksamkeit gewertet werden - ebenso wie alles andere unter 10 Euro.

 

Wenn also ein Prüfer hier etwas meckern möchte, so wäre das nur bei den Teilen die die Aufmerksamkeiten sprengen würden.

 

Wie gesagt: Habe ich noch nicht erlebt!

andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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@renek Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten 

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letzte Antwort am 05.07.2023 18:00:28 von andi1989
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