Hallo zusammen,
wie werden Überführungskosten und Zulassungskosten von Leasingfahrzeugen behandelt?
Werden diese sofort als Fahrzeugkosten gebucht oder als ARAP über die Laufzeit aufgeteilt?
PS: Es handelt sich um einen Bilanzierer
@andi1989 schrieb:Hallo zusammen,
wie werden Überführungskosten und Zulassungskosten von Leasingfahrzeugen behandelt?
Werden diese sofort als Fahrzeugkosten gebucht oder als ARAP über die Laufzeit aufgeteilt?
PS: Es handelt sich um einen Bilanzierer
Verteilen ist korrekt.
Dachträger, Winterreifen. Standheizung, etc. kann man evtl. auch ein paar Wochen/Monate später kaufen und als WK (versuchen zu) verbuchen.
Hier eine gute Gesamtsicht von Haufe: für EÜR (+ Bilanz:) Leasing-Sonderzahlung bei EÜR-Rechnern | Steuern | Haufe
@cro Das heißt es ist für die Überführung- und Zulassungskosten wie für die Leasingsonderzahlung ein ARAP zu bilden und über die Laufzeit aufzuteilen?
Ist das eine kann oder muss Vorschrift?
@andi1989 schrieb:@cro Das heißt es ist für die Überführung- und Zulassungskosten wie für die Leasingsonderzahlung ein ARAP zu bilden und über die Laufzeit aufzuteilen?
Ist das eine kann oder muss Vorschrift?
Es muss verteilt werden. Unter anderem: BFH-Urteil-VI-R-9-22.pdf