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Überführungskosten Zulassungskosten Leasingfahrzeug ARAP

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letzte Antwort am 22.04.2025 11:39:22 von cro
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andi1989
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Hallo zusammen, 

 

wie werden Überführungskosten und Zulassungskosten von Leasingfahrzeugen behandelt? 

 

Werden diese sofort als Fahrzeugkosten gebucht oder als ARAP über die Laufzeit aufgeteilt? 

 

PS: Es handelt sich um einen Bilanzierer

cro
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@andi1989  schrieb:

Hallo zusammen, 

 

wie werden Überführungskosten und Zulassungskosten von Leasingfahrzeugen behandelt? 

 

Werden diese sofort als Fahrzeugkosten gebucht oder als ARAP über die Laufzeit aufgeteilt? 

 

PS: Es handelt sich um einen Bilanzierer


Verteilen ist korrekt.

 

Dachträger, Winterreifen. Standheizung, etc. kann man evtl. auch ein paar Wochen/Monate später kaufen und als WK  (versuchen zu) verbuchen.

 

Hier eine gute Gesamtsicht von Haufe: für EÜR (+ Bilanz:) Leasing-Sonderzahlung bei EÜR-Rechnern | Steuern | Haufe 

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andi1989
Aufsteiger
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@cro Das heißt es ist für die Überführung- und Zulassungskosten wie für die Leasingsonderzahlung ein ARAP zu bilden und über die Laufzeit aufzuteilen? 

 

Ist das eine kann oder muss Vorschrift? 

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cro
Experte
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@andi1989  schrieb:

@cro Das heißt es ist für die Überführung- und Zulassungskosten wie für die Leasingsonderzahlung ein ARAP zu bilden und über die Laufzeit aufzuteilen? 

 

Ist das eine kann oder muss Vorschrift? 


Es muss verteilt werden. Unter anderem: BFH-Urteil-VI-R-9-22.pdf

 

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letzte Antwort am 22.04.2025 11:39:22 von cro
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