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Anspruch auf Kindergeld

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letzte Antwort am 14.11.2025 08:56:16 von lohnexperte
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andi1989
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

wie lange bekommt man Kindergeld,

wenn ein Kind während der Ausbildung das 25. Lebensjahr überschreitet? 

 

Das Kind ist beim Abschluss der Prüfung 26. Jahre alt. 

 

Gibt es für das Geld bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld? Gibt es auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zum Ausbildungsende? 

cro
Experte
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Gibt es für das Geld bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld? 

 

Nein. Kindergeld endet exakt nach dem Monat, in dem der Geburtstag liegt.

sue
Fortgeschrittener
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für die Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie die weitere Unterstützung des Kindes als Unterhaltsleistungen / ágB geltend machen. 

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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 11
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@cro 

 

Das heißt es wird nur Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahr bezahlt, auch wenn die Ausbildung erst im 26. Lebensjahr abgeschlossen wird? 

 

Außer es ist vorher eine Behinderung eingetreten, dann würde es bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt werden? So korrekt? 

 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist an das Kindergeld gebunden oder? 

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AKW
Fachmann
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Guten Morgen, 

 

schon mal die §§ 24b und 32 EStG gelesen?

§24b Satz 1 EStG Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.

Wenn Kinderfreibetrag, dann auch Alleinerziehungsfreibetrag

 

§32 (4) Nr. 2 a) EStG

(4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und

a)für einen Beruf ausgebildet wird oder

 

Steht doch alles wirklich unkompliziert im Gesetz. 

 

Grüße

 

AKW

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sue
Fortgeschrittener
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@AKW  schrieb:

Guten Morgen, 

 

schon mal die §§ 24b und 32 EStG gelesen?


.......

 

Steht doch alles wirklich unkompliziert im Gesetz. 

 

Grüße

 

AKW


Muss das so?

 

Die einen werden schon schlau geboren, die restlichen dürfen gerne fragen.

AKW
Fachmann
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Hallo @sue ,

 

war vielleicht etwas harsch geschrieben, aber warum die Lösung hinlegen, wenn man auch den Weg dorthin zeigen kann. 

 

So findet man das nächste mal vielleicht schneller einen Weg an Infos zu kommen. 

 

Grüße

 

AKW

lohnexperte
Meister
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@AKW  schrieb:

 

... den Weg dorthin zeigen kann. 

Ergänzend dazu zitiere ich immer gerne Volker Hartmann: "Ein Blick in´s Gesetz erspart uns viel Geschwätz!" 😉 

 

VG

 

 

 

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lohnexperte
Meister
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@sue  schrieb:

Muss das so?

 

Die einen werden schon schlau geboren, die restlichen dürfen gerne fragen.


 

Nun ja, da kann man bestimmt einerseits sehr empatisch und achtsam sein als "schlau Geborener".

 

Andererseits basiert schon ein Kita-Konzept ("Hilf mir, es selbst zu tun!") auf dieser Hilfe zur Selbsthilfe ... so dass ein direkter Hinweis auf die konkrete Rechtsgrundlage unter Erwachsenen auch angemessen ist.

 

VG 

cro
Experte
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@andi1989  schrieb:

@cro 

 

Das heißt es wird nur Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahr bezahlt, auch wenn die Ausbildung erst im 26. Lebensjahr abgeschlossen wird? 

 

Außer es ist vorher eine Behinderung eingetreten, dann würde es bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt werden? So korrekt? 

 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist an das Kindergeld gebunden oder? 


Mit dem 25. Geburtstag endet das Kindergeld.

 

Bis zu welchem Alter meines Kindes bekomme ich Kindergeld? | Familienportal des Bundes:

Auszug: Bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind

  • eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
  • sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
  • keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
  • einen anerkannten Freiwilligendienst leistet. 
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 11 von 11
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Ergänzend dazu, auch wenn das nicht die Situation des Fragestellers ist, hier die Voraussetzungen für die Kindergeldzahlung über das 25. Lebensjahr hinaus:

 

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/kindergeld-fuer-erwachsene-kinder-mit-behinderung?srsltid=AfmBOooP6KGRI_yKcRtS4VaZ4ULPk5TMrWag18zbZSZXbRvYoG5NtOj8

 

VG

 

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letzte Antwort am 14.11.2025 08:56:16 von lohnexperte
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