@andi1989 schrieb: Es ist nichts umzuschlüsseln. Der Azubi rutscht nur Aufgrund von Kurzarbeit in die Geringverdienergrenze ohne Kurzarbeit wäre dieser über der Grenze. Ja, aber deshalb ist er doch nicht wie ein solcher abzurechnen! Ein Azubi bleibt ohne Wenn und Aber ein "normaler" Mitarbeiter auch wenn er unter 450 Euro verdient. Überlege man sich bitte die SV-rechtliche Situation. Wenn man den Azubi wie einen Minijobler abrechnet stünde er ohne SV da! Das heißt keine Krankenkasse, keine Einzahlung in die RV... Beispiel: Bayern, 1. Lehrjahr Kinderpfleger, nicht Stadtgebiet -> Verdienst unter 450 Euro! Allerdings SV-pflichtig, da das LSG München das so entschied und die Arbeitshilfe DRV hier falsche Angaben macht. Das was Sie gesehen haben (bei der Probeabrechnung eventuell), sollte auch nur eine Frage zur Sicherheit des Programms sein, ob dies korrekt ist oder nicht. Ein Azubi ist und bleibt (dem Grundsatz nach) SV-pflichtig, auch wenn unter 450 Euro! Es sei denn er wird von Haus aus anders geschlüsselt (bsp wenn schulische Ausbildung überwiegt). Zum Thema Kurzarbeit und Azubi sage ich jetzt nichts großartig. Ich finde es nur schäbig seitens des Arbeitgebers!
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