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Buchungsbeleg Kontenvorschlag für Kurzarbeiterreiter SKR03

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letzte Antwort am 21.04.2020 16:46:15 von vbehn
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
20457 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gibt es schon Kontenvorschläge SKR03 

für den Kurzarbeiterreiter in Lodas? 

 

Laut dem Kurzarbeit statt Kündigung Skript 

soll man für das Forderungskonto für die Erstattung 

des Krankengeld in Höhe von Kug nicht das Konto 1520

verwenden. Welches wurde bei ihnen verwendet?

 

Auf welche Konten werden die Lohnarten 410 bis 415 verbucht? 

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 6
20452 Mal angesehen

Haben Sie schon mal versucht, LODAS das automatisch kontieren zu lassen? Wenn der Kontenrahmen fest hinterlegt ist, geht das nämlich. Problematisch ist nur, wenn Sie gewisse Dinge auf spezielle Konten buchen. Das könnte mit überschrieben werden.

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
20402 Mal angesehen

Hallo Community,


wir können Ihnen für die Kontierung im SKR03 lediglich Vorschläge machen. Bitte klären Sie noch einmal individuell mit Ihrer Finanzbuchhaltung, ob die Konten so genutzt werden können.

 

Sie können folgende Konten hinterlegen:

 

SV-Erstattung Kug

 

Ertragskonto 8605
Forderungskonto 1544 

 

Erstattung Kug

 

Ertragskonto 8605 (alternativ 4155)
Forderungskonto 1544


Erstattung Krankengeld in Höhe Kug


Ertragskonto 8605 

Forderungskonto 1520

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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vbehn
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
20349 Mal angesehen

Hallo Frau Dietl,

 

hat es einen besonderen Grund, dass nur bei der Erstattung KUG als Kontoalternative 4155 genannt wurde? Oder kann grundsätzlich das Konto 4155 für alle KUG Erstattungen genutzt werden?

 

LG

Vbehn

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wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 6
20338 Mal angesehen

Hallo Vbehn,

 

4155 nutzen Sie, wenn der Aufwand entsprechend reduziert werden soll, 8605 wenn ein Ertrag ausgewiesen werden soll.

 

Letztendlich geht es hier um das Verrechnungsverbot (HGB) im Jahresabschluss - das ist meines Erachtens was das Kurzarbeitergeld und die SV-Erstattung angeht nicht so wirklich abschließend geklärt...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

vbehn
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
20334 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort. Sehe das genauso; entweder alles auf 8605 oder 4155, aber die einzelnen Erstattungen auf verschiedene Konten und dann noch mal Klasse 4 und Klasse 8 => erscheint mir nicht sinnvoll.

 

Danke für deine Meinung

 

LG

vbehn

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letzte Antwort am 21.04.2020 16:46:15 von vbehn
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