Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Wie wird eine Photovoltaikanlage, welche im Jahr 2011 installiert wurde versteuert?
Das Finanzamt hat im Jahr 2018 folgendes versteuert:
volle Einspeisevergütung einschließlich des Rückgelieferten Strom als Einnahmen zzgl wurde der Eigenverbrauch mit dem EK Preis einschließlich Umsatzsteuer angesetzt.
Wurde der Eigenverbrauch dann nicht mit einem zu hohen Betrag angegeben?
Mit der Rücklieferung wurde seitens des Finanzamtes nichts gerechnet.
Muss man auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer rechnen oder nicht?
Es steht überall was anderes.
Welches wäre die richtige Lösung?