Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn ein deutscher Unternehmer ein Fahrzeug an ein im EU-Ausland
ansässigen Unternehmer verkauft? Das Fahrzeug verbleibt weiterhin Deutschland und
wird hier genutzt.
Wird hier die 19% Umsatzsteuer fällig oder läuft das Umsatzsteuerfrei
über die Umsatzsteueridentifikationsnummer?
In meinen Augen benötigt man eine Gelangensbestätigung oder
Speditionspapiere um eine Umsatzsteuerfreiheit zu erzielen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
schrieb:
In meinen Augen benötigt man eine Gelangensbestätigung oder
Speditionspapiere um eine Umsatzsteuerfreiheit zu erzielen.
Und genau so muss es gemacht werden.
Ohne Gelangensbestätigung/Nachweis keine USt-Befreiung.
Gerade auch erst bei einem frisch übernommenen Fall in der BP so erlebt.
Liegen die Nachweise nicht vor, muss USt ausgewiesen werden. Folgen die Nachweise später, kann die Rechnung auch korrigiert werden.
Die Leute k*tzen bei uns immer ab wenn wir trotz UID bei Selbstabholung USt verlangen und die Gelangensbestätigung einfordern! Da kommt gerne "aber bei XY brauch ich das nicht". 😄
Ist leider eine deutsche Regelung die verpflichtend ist. Und wir hatten das bei uns auch schon das wir die USt bezahlen mussten weil die Bestätigung nicht da war...
Hallo Andi1989,
der Vorgang ist KEINE ust-freie i.g.Lieferung, da diese immer und ohne Ausnahme ein physisches Gelangen in einen ANDEREN EU-Staat erfordert, was lt. Sachverhalt gerade nicht der Fall ist. Das Fahrzeug verlässt Deutschland lt. Sachverhalt nicht. Folge: ganz normaler Inlandsumsatz mit 19% USt.
Gruß Karl Hörterer