@Kristin_Frohmeyer schrieb: Hallo Herr Lutz, entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Im Fehler- und Hinweisprotokoll wird für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 1.09.2022 folgender Hinweis ausgegeben: Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab dem 01.09.2022 werden nicht automatisch für die 08/2022 Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt. Für diese Beschäftigten muss der Betrag der Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Senden Sie ggf. ergänzende Eingaben mit einer Wiederabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat. Hallo Frau Frohmeyer, ja vielen Dank. Hatte ich inzwischen auch gesehen, dass der Hinweistext mittlerweile angepasst bzw. ausgegeben wurde. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen