Hallo Leute,
ein Mitarbeiter hat Beginn AU: 02.05.2022.
In der EEL-Bescheinigung wird aber der letzte Zeitraum vor Beginn der Unterbrechung der Monat März(?) als Basis genommen.
Eigentlich sollte es doch der April sein. Hat hier jemand schnelle eine Idee?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
maßgebend ist der letzte Zeitraum, der vor Beginn der Unterbrechung abgerechnet wurde.
Wenn also der Monat April 2022 erst nach dem 02.05.2022 abgerechnet wurde, ist es völlig korrekt, dass der März 2022 gemeldet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke Herr Lutz für die schnelle Beantwortung...
In unserem "alten" Abrechnungsprogramm war das anders... aber gut zu Wissen wie DTAEV "tickt"
@NinaW schrieb:
In unserem "alten" Abrechnungsprogramm war das anders.
Dann war das vermutlich falsch, da DATEV im Lohnprogramm die Regelung aus dem Sozialgesetzbuch umsetzt.
Hallo Herr Lutz,
ich habe dazu bitte auch noch mal eine Frage:
Fall: Mitarbeiter war bereits schon mal vom 30.06.22 bis 31.07.22 aus der LFZ.
Neu: AU ab 15.08.22, ab 27.09.22 wieder aus der LFZ.
Nun hat DATEV für die KK den Juni bescheinigt. Da dieser Monat nicht voll gezahlt wurde (da ab 30.06. Krankengeld) möchte die KK nun die Meldung für Mai. Hierfür habe ich keine Antwort in den Dokumenten/Bot von DATEV gefunden/erhalten.
Wie muss man da vorgehen, um den letzten, vollen Monat an die KK gemeldet zu bekommen ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
Andrea Thun
Hallo @steinlen ,
einfach mal bei der aktuellen Fehlzeit Krankengeld im Feld "Beginn Arbeitsunfähigkeit" einen Tag aus Juni eintragen.
Gruß
Flitze