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Entschädigungszahlung - Dok-Nr. 1008768

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letzte Antwort am 25.01.2022 14:10:06 von NinaW
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NinaW
Einsteiger
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Hallo liebes Schwarmwissen,

 

ich - absolutes Greenhorn - rechne das erste Mal ab Januar 2022 mit LODAS ab und habe Mitarbeiter welche in Quarantäne sind. Hierzu habe ich mir das o. g. Dokument (1008768) durchgelesen.

 

Nun meine Frage:

Wie rechne ich jetzt die Fehlzeit ab? Nach Punkt 5 (ab 17.06.2021) oder nach Punkt 6 (ab 31.03.2021)?

 

Merci villmols für Eure Hilfe

 

alma82
Aufsteiger
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Hallo NinaW,

 

trifft denn eine der Einschränkungen in Punkt 5 auf Sie zu? (kurzfristig, Nettolohn etc.)? Sonst wüsste ich nicht, warum man sich die Mühe der manuellen Abrechnung (Punkt 6) machen soll, wenn es auch automatisch (Punkt 5) funktioniert.

 

Gruß Alma82

NinaW
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
535 Mal angesehen

Hallo Alma82,

 

nein keine Einschränkung ... also rechne ich nach dem "einfachen System" nach Punkt 5 ab 👍

 

Vielen Dank...

 

Bei Angestellten das Wochenende "auslassen"? Also Bsp. 19.01.22 bis 26.01.22 verordnete Quarantäne.

Fehlzeit erfassen 19.01.-21.01. und 24.01-26.01. - oder durchgehende Fehlzeit erfassen?

 

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
523 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe beides ausprobiert und kam bei beiden haargenau das Gleiche heraus.

 

Also habe ich es durchgehend eingegeben.

 

Viele Grüße

Sailor

NinaW
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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letzte Antwort am 25.01.2022 14:10:06 von NinaW
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