Hallo liebe Community, ich bin mir gerade etwas unsicher, was die Kürzung der Steuertage anbetrifft... Folgender "Fall": Abrechnungsmonat Januar AN bezieht Kinderkrankengeld in der Zeit vom 20.01.-23.01.26, anschließend, also ab dem 24.01.26 - 23.02.26 geht er in Elternzeit. (Die Fehlzeiten sind unter Personaldaten erfasst) Für Januar wurden die SV-Tage auf 19 Tage gekürzt, die Steuertage blieben unverändert auf 30 Tagen stehen. Sind hier die Steuertage manuell ebenfalls auf 19 Tage zu kürzen? Wie verhält sich die Sache mit den Steuertagen bei "unbezahltem Urlaub"? Müssen hier die Steuertage auch manuell den SV-Tagen angepasst werden? Wäre schön, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte. Viele Grüße
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