Guten Morgen,
in Lodas unter den Fehlzeiten gibt es die kurzzeitige Pflege zur Auswahl.
Dies sind 10 Tage pro AN pro Jahr.
Wenn ich hier 10 Tage erfasse, wird das Gehalt gekürzt.
Ich dachte das sei wie Sonderurlaub zu sehen.
Kann mir jemand helfen? Danke
Hallo,
bei der kurzzeitigen Pflege wird keine Lohnfortzahlung seitens des AG geleistet.
Der Arbeitnehmer bekommt Pflegeunterstützungsgeld von der entsprechenden Pflegekasse des Angehörigen, welches er aktiv beantragen muss.
LG