Hallo Community,
ich habe einen komplizierten Fall:
Ein Mitarbeiter war seit 20.12.2023 erkrankt. Ursprünglich hieß es, er kommt nach der Erkrankung wieder. Anfang März 2025 bat er um einen Aufhebungsvertrag zum 31.03.2025. Mit der Lohnabrechnung für März (welche zum 15.04.2025 erstellt wurde), haben wir ihn abgemeldet und eine Urlaubsabgeltung (Einmalzahlung) gezahlt.
Heute erhielt ich ein Schreiben der jeweiligen Krankenkasse, dass aufgrund einer EU-Rente die Zahlung der EEL zum 30.01.2025 eingestellt wurde. Es soll eine Abmeldung mit dem Grund 34 zum 30.01.2025 erstellt werden.
Habe ich eine Möglichkeit diesen Fall zu korrigieren?
Wenn ich den Mitarbeiter rückwirkend zum 30.01.2025 austreten lasse, zerhaut aus mir logischerweise die Einmalzahlung. Des Weiteren sagt die Krankenkasse, dass diese Einmalzahlung Steuer und SV-frei sei. Es hat mir aber SV-Beiträge abgezogen.
Ich hoffe jemand kann mir helfen?
In die Falle der Aussage der Krankenkasse, dass diese Einmalzahlung SV-frei sein solle bin ich schonmal getappt und wir durften nach einer Betriebsprüfung der DRV nachzahlen.
Da hier die Märzklausel greift - unter der Voraussetzung, dass es im Vorjahr im Januar und Februar noch SV-pflichtige (Kranken)Tage gab - ist die Einmalzahlung dem Vorjahr zuzuordnen und somit beitragspflichtig.
Gruß
Hallo,
da bei Schlüsselung der Fehlzeit "Einstellung Krankengeldbezug wegen voller Erwerbsm. Rente" die SV-Tage 30 Kalendertage weiterlaufen, kommt es hier zu einer Verbeitragung der Urlaubsabgeltung.
Bitte klären Sie mit der Krankenkasse das weitere Vorgehen.