Bei der nächsten SV-Prüfung werden die unterschriebenen RV-Befreiungsanträge gefordert, welche wir dann manuell (außerhalb des Personalfragebogen-Prozesses) beim Mandanten anfordern müssen. Auch den Personalfragebogen werden Sie anfordern müssen, da dieser am Besten auch unterschrieben vorliegen sollte, z. Bsp. wegen Abfrage weiterer Beschäftigungsverhältnisse und so. Also daher, bleibt es doch ein geschlossener Prozess: Sie schicken der Einfachheit halber den Personalfragebogen und den Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht per E-Mail an den Mandanten, der Mandant druckt es aus, lässt den Mitarbeiter den Fragebogen und den Antrag per Hand ausfüllen und unterschreiben, scannt diese Unterlagen ein und schiebt diese in die Personalakte. Dort wird es verschlagwortet und für Sie freigegeben. Damit Sie oder der Mandant die Personaldaten nicht erfassen muss, wird der Personalbogen außerdem an den Mitarbeiter elektronisch aus Personaldaten verschickt, dort ausgefüllt, der Mandant ergänzt danach und gibt für Sie frei. 👍 Super Prozess, oder. 🤣🤣🤣👿
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