Der Mitarbeiter zahlt nicht mehr Beiträge für die Einmalzahlung als andere, die Darstellung auf der Abrechnung ist nur wirklich schwer zu verstehen, um nicht zu sagen, in diesem Fall so gar nicht zu verstehen, weil die Besonderheiten der Übergangsbereichsberechnung mit einer Einmalzahlung hinzukommen. Ohne Midijob-Berechnung wären Beiträge von 1767,58 zu zahlen. Die 1576,22 und 166,22 (=1742,44) sind die gesamte beitragspflichtige Einnahme, für deren Beiträge AG und AN in unterschiedlicher Höhe aufkommen. Deshalb sind diese Beträge auf der Abrechnung. Davon werden aber nicht die Beiträge des AN rechts daneben berechnet, denn dafür gilt eine andere Formel, mit der zuvor die beitragspflichtige Einnahme des AN berechnet wird. 😄 Formel: (2.000/(2.000-520)) x (Arbeitsentgelt - 520) Das Ergebnis ist der Wert oben rechts auf der Abrechnung im Hinweisfeld. Da sollte bei dir 1685,92 stehen. Rechnest du jetzt z.B. die AV-Beiträge (2,6% Beitragssatz, je 1,3% AN und AG) hoch, zahlt der AN plötzlich (angeblich) Beiträge von einer Einmalzahlung in Höhe von 203,08€. 2,64 : 0,013 = 203,08 19,28 : 0,013 = 1483,08 Insgesamt wurden demnach Beiträge von 1686,16 berechnet, wie es (fast) oben rechts als beitragspflichtige Einnahme des AN steht (leicht andere Formeln und Rundungen geben unterschiedliche Ergebnisse). Es passt also alles, ist nur nicht nachvollziehbar dargestellt.
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