Guten Tag zusammen,
wenn ein AN eine Entschädigungszahlung durch Soka erhält (ist weiterhin beschäftigt), muss ich noch eine Buchung über den Lohn vornehmen? Ggf. für Umlagen/BG oder so?
Die Soka bucht pauschal 20 % f. den Einbehalt der Steuer ab und hält auch die Sozialversicherungsbeiträge ein? Hier auch eine Pauschale?
Das Schreiben über die Entschädigung habe ich nicht erhalten.
Vielen Dank im Voraus
mmh, das Schreiben zu erhalten wäre vielleicht ganz gut zur weiteren Beurteilung...
Aber aus Interesse: um welche Entschädigung handelt es sich?
Um dieses:
lt. Soka: "Falls Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht als Erholungsurlaub nehmen und auch keine Abgeltung Ihrer Urlaubsansprüche beantragen konnten, können Sie Ihren Resturlaub als Entschädigung durch SOKA-BAU auszahlen lassen."
Die Soka schreibt den AG an, wenn noch was gemacht werden muss. Mal muss nur die BG gemeldet werden, beim anderen Mal auch die SV-AG-Beiträge. Hängt auch davon ab, ob SV-pflichtig oder Minijob.
Hier würde ich dann auf das Info-Schreiben der Soka warten oder anfordern, wenn die Auszahlung tatsächlich bereits erfolgt ist.
Guckst du hier bzw. in Urlaubsabgeltung abrechnen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für LODAS.
Dem AN ist es bei Erstellung seiner EST-Erklärung aufgefallen.
Der abgerufene Bruttobetrag war nicht gleich der Betrag auf unserer LST-Bescheinigung.
Erst nach Telefonat mit dem FA haben wir erfahren, dass eine Zahlung von Soka gelaufen ist...
Ein Schreiben liegt weder dem MA noch AN vor (angeblich).
Sozialversicherungsbeiträge (soka-bau.de)
Abgeltungen über die Abrechnung, Entschädigungen nicht.