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Entschädigung durch Soka an AN

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letzte Antwort am 13.03.2024 14:34:43 von lohnhilfe
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KR1
Aufsteiger
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Guten Tag zusammen, 

 

wenn ein AN eine Entschädigungszahlung durch Soka erhält (ist weiterhin beschäftigt), muss ich noch eine Buchung über den Lohn vornehmen? Ggf. für Umlagen/BG oder so? 

Die Soka bucht pauschal 20 % f. den Einbehalt der Steuer ab und hält auch die Sozialversicherungsbeiträge ein? Hier auch eine Pauschale?

 

Das Schreiben über die Entschädigung habe ich nicht erhalten. 

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

NinaJ
Erfahrener
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mmh, das Schreiben zu erhalten wäre vielleicht ganz gut zur weiteren Beurteilung...

 

Aber aus Interesse: um welche Entschädigung handelt es sich?

Soweit nicht gesondert gekennzeichnet: ohne KI erstellt.
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KR1
Aufsteiger
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Um dieses: 

lt. Soka: "Falls Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht als Erholungsurlaub nehmen und auch keine Abgeltung Ihrer Urlaubsansprüche beantragen konnten, können Sie Ihren Resturlaub als Entschädigung durch SOKA-BAU auszahlen lassen."

 

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tbehrens
Fachmann
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Die Soka schreibt den AG an, wenn noch was gemacht werden muss. Mal muss nur die BG gemeldet werden, beim anderen Mal auch die SV-AG-Beiträge. Hängt auch davon ab, ob SV-pflichtig oder Minijob.

 

Hier würde ich dann auf das Info-Schreiben der Soka warten oder anfordern, wenn die Auszahlung tatsächlich bereits erfolgt ist.

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rschoepe
Experte
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KR1
Aufsteiger
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Dem AN ist es bei Erstellung seiner EST-Erklärung aufgefallen. 

Der abgerufene Bruttobetrag war nicht gleich der Betrag auf unserer LST-Bescheinigung. 

 

Erst nach Telefonat mit dem FA haben wir erfahren, dass eine Zahlung von Soka gelaufen ist... 

 

Ein Schreiben liegt weder dem MA noch AN vor (angeblich). 

 

 

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Sozialversicherungsbeiträge (soka-bau.de)

 

lohnhilfe_0-1710336852560.png

 

 

Abgeltungen über die Abrechnung, Entschädigungen nicht.

LG
VM
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letzte Antwort am 13.03.2024 14:34:43 von lohnhilfe
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