Hallo guten Tag,
wer kann mir helfen.
Wir habe von der SOKA Bau eine Information erhalten, dass ein AN Urlaubsabgeltung über die SOKA erhalten hat. Diese sei nicht SV pflichtig (Lohnsteuer hat SOKA in Abzug gebracht), jedoch muss der Betrag mit der UV Jahresmeldung gemeldet werden.
Wie funktioniert das in LODAS Baulohn?
Vielen Dank für die Hilfe
VG
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kettinger,
die Verbeitragung der Sozialversicherung wird in der Urlaubsabgeltung automatisch berücksichtigt. Eine detaillierte Beschreibung für die Urlaubsabgeltung im Bauhauptgewerbe finden Sie im Dokument 5303048 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für LODAS.
Hallo guten Tag Frau Frohmeyer,
lt. SOKA Schreiben besteht in diesem Fall jedoch "keine Sozialversicherungspflicht", sonst wäre das kein Problem. Wie bekomme ich den Betrag in die UV mit rein? Gibt es hier auch eine Möglichkeit unabhängig von der SV?
So einen Fall hatte ich noch nicht. Oder muss es über SV Net separat gemeldet werden, jedoch läuft es mir am Jahresende nicht in die BG Meldung mit hinein und dies müsste dann auch wieder manuell korrigiert werden.
Viele Grüße
3.1.3 Urlaubsabgeltung ab dem Monat April. Der Austritt des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen war bereits im Vorjahr. Die Abgeltung ist SV-frei
Ich denke das sollte die Lösung im Info-Dokument sein.
Viele Grüße
Michael Vogel
Hallo Frau Frohmeyer,
wir haben den gleichen Fall. Die Urlaubsabgeltung erfolgt nicht über Lodas, sondern direkt von Soka-Bau an den ehemaligen Mitarbeiter.
Im Schreiben der Soka heißt es "bitte prüfen Sie, ob UV-Beiträge zu leisten sind." und "melden Sie mit der UV-Jahresmeldung alle beitragspflichtigen Arbeitsentgelte (einschließlich des Abgeltungsbetrages) im Folgejahr".
Wir brauchen hier also nur die Info, wie wir die UV-Jahresmeldung um den Betrag X erweitern können.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo Community,
eine Erweiterung der UV-Jahresmeldung um einen Betrag X in LODAS ist nicht möglich.
Die UV-Jahresmeldung ist eine personenbezogene Meldung und muss den einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden.
Die SOKA ist die auszahlende Institution für die Urlaubsabgeltung im Bauhauptgewerbe.
Die SOKA-BAU führt die pauschale Steuer auf die Urlaubsabgeltung ab und erstellt für den Arbeitnehmer in diesem Fall auch eine Lohnsteuerbescheinigung.
Der Arbeitgeber ist entsprechend des Tarifvertrages zur Abführung der SV-Beiträge verpflichtet.
Hier ist zu berücksichtigen, dass die Unfallversicherung ein Zweig der Sozialversicherung ist, der nicht der Märzklausel unterliegt und somit auch im Falle eines Austritts im Vorjahr und fehlender SV-Tage im laufenden in der UV-Meldung zu berücksichtigen ist.
Durch die Abrechnung der Urlaubsabgeltung nach Dokument 5303048 Urlaubsabgeltung abrechnen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für LODAS wird die Brutto-Urlaubsabgeltung durch die negative Gegenbuchung als Nettoabzug als Geldwert neutralisiert und korrekt in die UV-Jahresmeldung übernommen und die Dokumentation in der Brutto-/Netto-Abrechnung führt zu einer korrekten Abrechnung nach Entgeltbescheinigungsverordnung.
Hallo Frau Schön,
ich habe Ihnen das Schreiben von der SOKA als Anlage beigefügt. Hier steht, das keine SV Pflicht besteht. Wie Sie es beschrieben haben, sind die Fälle der SOKA so gelagert, dass der AG die SV Beiträge abführen muss ( in diesen Schreiben von der SOKA, wird auch definitiv auf die SV Pflicht hingewiesen).
Anlage: Können Sie hier weiterhelfen?
Vielen Dank
Viele Grüße
Erika Kettinger
Moin,
in dem von Frau Schön verlinkten Dokument ist im Abschnitt 3.1.3 die sv-freie (aber uv-pflichtige) Abrechnung beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hatte es überlesen. Vielen Dank nochmal für den Hinweis.
VG