Hallo miteinander,
ich muss die Krankenkasse eines neueingestellten MA abfragen. Kann mir jmd sagen, wie ich da vorgehen muss?
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.
Gruß
Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
👉 SV-Meldeportal
Ein manueller Abruf ist in LuG und LODAS nicht möglich.
Meldet man aber bei irgendeiner Krankenkasse an, die dann zurückmeldet, dass sie nicht zuständig ist, wird die Abfrage automatisch gemacht....aber will man das so?
@datev : Wann ist die Abfrage über Lohn und Gehalt geplant?
Moin,
da die Abfrage der KK-Mitgliedschaft nur eine Kann-Regelung aber keine Muss-Regelung für die Entgeltabrechnungsprogramme ist, wird dies in den alten Lohn-Programmen (LODAS und Lohn+Gehalt) wohl nicht mehr umgesetzt werden.
Ich hoffe nur, dass dies dann künftig in LOHN Online möglich sein wird...
Viele Grüße
Uwe Lutz
... schön wär´s.
Manchmal bieten dann kleine Lösungen sogar mehr als Datev 😞
Ich würde den Arbeitgeber drängeln die Information zu besorgen mit dem Hinweis, dass der AN ansonsten keine Abrechnung bekommt und auch nicht bei der KK angemeldet werden kann.
Ich hatte jetzt erst den Fall, dass der AN zum 31.07. seine sv-pflichtige Beschäftigung beendet und zum 01.08. eine neue beginnt. Lohnabrechnung und damit Anmeldung beim neuen AG hatte ich noch nicht gemacht.
Der AN hat Anspruch auf laufende Leistungen von der KK. Diese wurden für 08/2026 aber nicht wie gewohnt ausgezahlt. Nach Rückfrage des AN bei der KK meinten diese, dass sie sich nicht sicher sind ob noch ein Versicherungsverhältnis vorliegt, da ja die sv-pflichtige Beschäftigung abgemeldet wurde aber noch keine neue angemeldet wurde.
In anderen Fällen hatte die Krankenkasse sogar konkret Leistungen, z.B. Rezepteinlösungen, verweigert.
So viel zur Theorie, dass man ja eigentlich einen Monat weiter versichert ist.
@KR1 schrieb:Manchmal bieten dann kleine Lösungen sogar mehr als Datev 😞
Wobei DATEV schon abfragt - aber nur automatisch im Hintergrund, wenn die Rückmeldung "nicht zuständige KK" kommt. So aufwändig wäre es also nicht, die Abfrage auch durch den Nutzer anstoßen zu lassen. Aber denen traut man ja nicht, siehe Arbeitsbescheinigungen.