Hallo,
da unser Geschäftsführer (er ist Minderheitsgesellschafter einer GmbH) nicht U1 pflichtig ist, stellt sich mir die Frage, wie ich Krankheitstage in den Kalender eintragen muss, ohne dass ein Erstattungsantrag an die Krankenkasse gesendet wird. Kann da jemand helfen?
Ich gehe davon aus, dass er bislang falsch eingepflegt war in Lohn und Gehalt. Bei der Umlage waren beide (U1+U2) angegeben und ich gehe davon, dass bei Tätigkeit - DEÜV-Meldung/Kammerberechnung das Statuskennzeichen auf "Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH" gesetzt werden muss. Das war bislang nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Tage trägst du ganz normal ein, der AAG-Antrag wird über die U1-Pflicht ausgelöst.
Also was du im zweiten Absatz feststellst.
Sonst würde die Fehlzeiten-Erfassung bei "normalen" AN von großen, nur U2-pflichtigen Firmen nicht funktionieren.
Dankeschön, das heißt: Weil ich ihn mit "nur U2" geschlüsselt habe, entfällt der automatische
Erstattungsantrag?
Dann noch einmal allgemein: Hatte jemand schon einmal das gleiche Problem? Wie verhält es sich dann mit den zuviel gezahlten Umlagen?
@Kantapper , wenn du die Umlage korrigierst, kannst du eine Nachberechnung ab 01.2024 anstoßen (bzw. halt ab Beginn der Tätigkeit, max. ein Jahr zurück), hierüber korrigiert sich dann der Beitragsnachweis.
Falls es mehrere Jahre sind, kannst du eine Korrektur noch manuell über das SV-Meldeportal AG erstellen, oder du wartest bist zur nächsten SV-Prüfung 😉