Hallo sandrame, unserer Erfahrung nach sind die Daten bei den Abfrageergebnissen identisch (über "Mein ELSTER" der Finanzverwaltung oder mit DATEV Steuerkonto online). Für diese Annahme spricht auch der identische Erläuterungstext bei einer Abfrage (der geleisteten Zahlungen) - hier der Text bei einer Abfrage über Mein ELSTER: ------------ "... Mit dieser Auskunft werden alle Istbuchungen (bare und unbare Einzahlungen, Einzugsermächtigungen, Vollziehereinzahlungen, Schecks, Umbuchungen, Erstattungen, Ist-Storni, Rückschecks und Rücklastschriften) eines Steuerkontos ausgegeben, die ab einem bestimmten Wertstellungstag innerhalb eines Jahres oder bis zum Abfragetag (je nach Option) gebucht sind. Bei zusammengefassten Zahlungen können Zahlungen enthalten sein, die vor dem von Ihnen angegebenen Wertstellungstag geleistet wurden. Bei Bedarf können diese Daten bei der zuständigen Finanzkasse erfragt werden. Bei den Erläuterungen zu den Umbuchungen werden die Zeiträume der Säumniszuschläge mit dem Fälligkeitstag der Hauptschuld angegeben. ..." ------------ Generell gilt: DATEV bzw. Steuerkonto online stellt die Daten bei den Auswertungen bereit, die auf Seiten der Finanzverwaltung der Steuernummer / dem Steuerkonto zugeordnet und zur elektronischen Steuerkontoabfrage bereitgestellt werden. DATEV bzw. Steuerkonto online stellt demnach die technische Infrastruktur bereit, um das von der Finanzverwaltung zusammengestellte Ergebnis zu übermitteln und anzuzeigen. Fachliche / inhaltliche Fragen dazu kann demnach ausschließlich die Finanzverwaltung klären. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Stolz (DATEV eG)
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