abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kosten Steuerkonto-Online-Abfrage in E-Steuern-Pauschale enthalten?

3
letzte Antwort am 18.08.2021 11:47:04 von Stolz_Alexander
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lars_Blume
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
805 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine Frage zu den Kosten einer Steuerkonto-Online-Abfrage.

Unter diesem Link

 

Kosten Steuerkonto online? - DATEV-Community - 157569

 

wurde die Frage beantwortet. Ich habe folgende Nachfrage: 

Verstehe ich die Antwort richtig?

Wenn ich bei einem Mandanten eine Vollmacht zur Abfrage des Steuerkontos bei dem entsprechenden Finanzamt außerhalb der Vollmachtsdatenbank (also schriftlich) hinterlegt habe, dann kostet mich eine Steuerkonto-Online-Abfrage nichts, da die Kosten in der Datev E-Steuern-Pauschale enthalten ist, die ich jährlich bei der Übermittlung einer Steuererklärung an das Finanzamt entrichte. Ist das korrekt? 

Vielen Dank im voraus für die Antwort.

 

DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
745 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Blume,

 

ja, die Steuerkontoabfragen mit DATEV Steuerkonto online werden nicht separat bepreist, da diese Kosten in der DATEV E-Steuern-Pauschale enthalten sind, die Sie jährlich bei der Übermittlung einer Steuererklärung an das Finanzamt entrichten.

Hier auch noch der entsprechende Auszug aus dem verlinkten Beitrag / Dok.Nr. 1080421 <<Detailinformationen zu DATEV E-Steuern>>
"...Die Pauschale DATEV E-Steuern beinhaltet elektronische Leistungen des Bearbeitungsprozesses einer Steuererklärung. Sie fällt einmalig pro Ordnungsbegriff (Mandant), Steuerart und Veranlagungszeitraum an. Die Berechnung der Pauschale wird bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ausgelöst. Einzelleistungen des Prozesses werden nicht gesondert berechnet...."

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag,

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Alexander Stolz

(DATEV eG)

0 Kudos
Lars_Blume
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
711 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Stolz,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Bei uns liegt ein Sonderfall vor. Wir haben festgestellt, dass bei einem ehemaligen Mandanten der Abruf des Steuerkonto-Online-Kontos noch funktionsfähig ist. So wie ich Ihre Antwort verstehe, zahlen wir erst über die Pauschale die Gebühr für den Abruf. Wenn wir aber gar keine Erklärungen mehr übermitteln (und keine Abfrage mehr durchführt wird), da es sich um eine ehemaligen Mandanten handelt, und somit keine Pauschale entrichtet wird, fallen dann noch "Bereitstellungsgebühren" an und wenn ja, wie kann man die Funktion abstellen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lars Blume

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
704 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Blume,

 

nein, es fallen (auch in diesem Fall) keinerlei "Bereitstellungsgebühren" o.ä. an (und müssen/können daher auch nicht "abgstellt" werden).

Sollten Sie für dieses Mandat weiterhin elektronische Steuerkontoabfragen durchführen, fallen somit keinerlei "DATEV-Kosten" an.    

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Alexander Stolz

(DATEV eG)

0 Kudos
3
letzte Antwort am 18.08.2021 11:47:04 von Stolz_Alexander
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage