Sehr geehrter Herr Stolz, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei uns liegt ein Sonderfall vor. Wir haben festgestellt, dass bei einem ehemaligen Mandanten der Abruf des Steuerkonto-Online-Kontos noch funktionsfähig ist. So wie ich Ihre Antwort verstehe, zahlen wir erst über die Pauschale die Gebühr für den Abruf. Wenn wir aber gar keine Erklärungen mehr übermitteln (und keine Abfrage mehr durchführt wird), da es sich um eine ehemaligen Mandanten handelt, und somit keine Pauschale entrichtet wird, fallen dann noch "Bereitstellungsgebühren" an und wenn ja, wie kann man die Funktion abstellen? Mit freundlichen Grüßen Lars Blume
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