Sehr geehrter Herr Blume, nein, es fallen (auch in diesem Fall) keinerlei "Bereitstellungsgebühren" o.ä. an (und müssen/können daher auch nicht "abgstellt" werden). Sollten Sie für dieses Mandat weiterhin elektronische Steuerkontoabfragen durchführen, fallen somit keinerlei "DATEV-Kosten" an. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Stolz (DATEV eG)
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