Sehr geehrte Damen und Herren,
leider gibt es immer wieder Preisdiskussionen mit Mandanten zum Thema Abrechnung einer Jahresbuchhaltung.
Im Normalfall ermittelt unsere Kanzlei den Preis über den von Datev bereitgestellten Gegenstandswert und dem Abgleich mit den Bearbeitungszeiten.
Jetzt die Frage:
Wie wird bei Ihnen die Jahresbuchhaltung abgerechnet?
Nach Buchungssätzen?
Nach Gegenstandswert?
Nach Vergütungsvereinbarung?
Nach ...?
Über ein Feedback von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Wir rechnen das nach Stundensätzen ab. Fibu runde 80h die Stunde.
Prinzipiell gibt es bei uns keine Jahresbuchhaltungen mehr. Das ist ein Relikt aus der Steinzeit. Leider lassen sich die alten Mandanten schlecht umerziehen. Von daher Stundensatz.
Das ist absolut unzulässig.
Stundesätze nur wenn es die Verordnung (StBVV) vorsieht oder sich der Gegenstandswert nicht ermitteln oder schätzen lässt. In alle anderen Fällen ist die Berechnung nach Stunden unzulässig.
Fibu per Pauschale nach Vereinbarung ansonsten nur Gegenstandswert. Alles andere ist falsch.
Hallo zusammen,
wir kalkulieren die Jahresbuchhaltung (Gerade bei Selbstbuchern via LexOffice etc.) auf Basis des Gegenstandwertes und bieten dann eine Vollpauschale für die Jahresbuchführung inkl. JA an und schließen mit den Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung hierüber.