Hallo Datev,
durch die Neuregelung der Verspätungszuschläge gibt es auch mal einen Verspätungszuschlag zur einheitlichen und gesonderten Feststellung. Ich habe keine Möglichkeit zur Abfrage gefunden. Auch bei den offenen Beträgen fehlt er.
Einen guten Rutsch
Karl Schmidt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Fink,
können Sie nachdem Verschieben auch eine Antwort auf meine Frage geben?
Und kann sich die Datev mal darauf einigen, ob Steuerkonto online zum Office Management oder zum Bereich
Steuern gehört?
Hallo KarlSchmidt,
wir haben Ihre Frage am 12.01. im "ELSTERFORUM für Entwickler" bei der Finanzverwaltung wie folgt platziert:
"Werden Verspätungszuschläge zur einheitlichen und gesonderten Feststellung bei der Steuerkontoabfrage mitgeliefert?"
Die heutige Antwort des ElsterSupport lautet:
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"...Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erfolgt z. Zt. noch personell mit personeller Sollstellung und Erteilung eines personell erstellten Bescheides.
Eine Zusammenfassung mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist noch nicht möglich. Der Verspätungszuschlag wird somit stets mit gesondertem Bescheid personell festgesetzt und anschließend überwacht.
Damit kann der o.g. Verspätungszuschlag nicht von der Steuerkontoabfrage mitgeliefert werden.
Die Ablösung durch ein maschinelles Verfahren ist vorgesehen. Dann wird die Steuerkontoabfrage mit im Spiel sein.
Momentan bleibt dem Kunden nichts weiter übrig, sich diesbezüglich direkt an das Finanzamt zu wenden..."
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Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag,
mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG)