Hallo Yasin, soll der Zuschlag komplett steuerpflichtig abgerechnet werden? Beachten Sie bitte, das Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, nach § 3b EStG in verschiedenen Höhen steuerfrei sind. In der Regel wird bei den SFN-Zuschlagslohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV im Feld Steuer- und SV-Behandlung ein Eintrag zwischen 51 und 61 gewählt. Dadurch wird die Grenze bei der Sozialversicherung bis 25 € automatisch berücksichtigt. Eine Zuschlagslohnart, die komplett steuerpflichtig und in der Sozialversicherung frei bis zu 25,00 EUR ist, kann über LODAS nicht angelegt werden.
... Mehr anzeigen