Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu den Voraussetzungen für KUG.
Es heißt ja das mindestens 10% der in dem Betrieb beschäftigten Mitarbeiter von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% haben müssen.
Also muss jeder Mitarbeiter der in KUG ist einen Ausfall von mehr 10% haben?
oder reicht es auch wenn die Mitarbeiter in Summe die 10% übersteigen?
Bsp: A-GmbH 40 MA
Gesamt Soll-Stunden MA: 40+176 Std. =7040 Std. davon 11% = 774,40 Stunden
3 MA Vollausfall 176 Std. x 3 =528 Std. (Über 10% Ausfall)
37 MA Teilausfall von 6,66 Std. x 37= 246,42 Std. (Unter 10% Ausfall)
in der Summe 528Std. + 246,42 Std.=774,42 Std. (Über 10% Ausfall)
Hat die A-GmbH Anspruch auf KUG?
Grüße
Y. Sahin
Ich würde die Arbeitsagentur so auslegen. 10% müssen über 10% Ausfall haben, also z.B. 3 von 30 Beschäftigten. Der 4. von 30 darf auch für weniger als 10% seines Bruttos KUG beanspruchen.
Hallo,
im Merkblatt 8a des Arbeitsamtes unter Punkt 2.3 finden Sie die Voraussetzungen.
Es müssen mindestens 10% der AN mindestens 10% Ausfall haben, dann können weitere AN auch mit weniger als 10% Ausfall mit KUG abgerechnet werden.
Um das Prüfen zu können ob die MA die 10% Ausfall übersteigen, schaue ich mit die Bruttosoll-/istentgelt Auswertung an den Punkt Gesamt oder?
Moin,
in Ihrem Beispiel mit 3 MA mit mehr als 10% Ausfall und 37 MA mit weniger als 10 Prozent Ausfall gibt es somit insgesamt 40 Mitarbeiter.
Von diesen 40 Mitarbeiterin müssten 10%, also 4 Mitarbeiter einen Ausfall von mehr als 10% haben. Da dies nicht der Fall ist, besteht m.E. kein Anspruch auf KUG (auch nicht für die 3 "Vollausfälle").
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank! Können Sie mir bitte sagen wie ich die 10% Ausfall prüfen kann bei einem MA?
Moin,
für die Ermittlung der 10%-Grenze kommt es darauf ab, ob das Brutto-Istentgelt gegenüber dem Brutto-Sollentgelt bei dem jeweiligen Arbeitnehmer entsprechend reduziert ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz