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Voraussetzung KUG 10%

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letzte Antwort am 17.09.2020 10:59:18 von Uwe_Lutz
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Sahin1
Einsteiger
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Hallo Leute,

 

ich habe eine Frage zu den Voraussetzungen für KUG. 

 

Es heißt ja das mindestens 10% der in dem Betrieb beschäftigten Mitarbeiter von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% haben müssen.

 

Also muss jeder Mitarbeiter der in KUG ist einen Ausfall von mehr 10% haben?

 

oder reicht es auch wenn die Mitarbeiter in Summe die 10% übersteigen?

 

Bsp: A-GmbH 40 MA

Gesamt Soll-Stunden MA: 40+176 Std. =7040 Std. davon 11% = 774,40 Stunden

 

3 MA Vollausfall 176 Std. x 3 =528 Std. (Über 10% Ausfall)

 

37 MA Teilausfall von 6,66 Std. x 37=  246,42 Std. (Unter 10% Ausfall)

 

in der Summe 528Std. + 246,42 Std.=774,42 Std. (Über 10% Ausfall)

 

Hat die A-GmbH Anspruch auf KUG?

 

 

Grüße 

 

Y. Sahin

cro
Experte
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Ich würde die Arbeitsagentur so auslegen. 10% müssen über 10% Ausfall haben, also z.B. 3 von 30 Beschäftigten. Der 4. von 30 darf auch für weniger als 10% seines Bruttos KUG beanspruchen.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

 

im Merkblatt 8a des Arbeitsamtes unter Punkt 2.3 finden Sie die Voraussetzungen.

 

Es müssen mindestens 10% der AN mindestens 10% Ausfall haben, dann können weitere AN auch mit weniger als 10% Ausfall mit KUG abgerechnet werden.

LG
VM
Sahin1
Einsteiger
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Um das Prüfen zu können ob die MA die 10% Ausfall übersteigen, schaue ich mit die Bruttosoll-/istentgelt Auswertung an den Punkt Gesamt oder?

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in Ihrem Beispiel mit 3 MA mit mehr als 10% Ausfall und 37 MA mit weniger als 10 Prozent Ausfall gibt es somit insgesamt 40 Mitarbeiter.

 

Von diesen 40 Mitarbeiterin müssten 10%, also 4 Mitarbeiter einen Ausfall von mehr als 10% haben. Da dies nicht der Fall ist, besteht m.E. kein Anspruch auf KUG (auch nicht für die 3 "Vollausfälle").

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Sahin1
Einsteiger
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Vielen Dank! Können Sie mir bitte sagen wie ich die 10% Ausfall prüfen kann bei einem MA? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

für die Ermittlung der 10%-Grenze kommt es darauf ab, ob das Brutto-Istentgelt gegenüber dem Brutto-Sollentgelt bei dem jeweiligen Arbeitnehmer entsprechend reduziert ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 17.09.2020 10:59:18 von Uwe_Lutz
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