Hallo Leute,
ist es möglich die Corona-Prämie im Januar 2021 auszubezahlen, wenn die Corona-Prämie in der Dezember Abrechnung 2020 vermerkt ist?
Quasi eine Zeitversetzte ausbezahlen der Prämie.
Grüße
Sahin
Das Gesetz ist da ziemlich eindeutig. "Der Corona-Bonus ist nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei, wenn er bis zum 31.12.2020 gewährt wird.“
ABER! NWB Stand 07.12.2020, KW50:
"Die Auszahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro soll bis 30.6.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition zum JStG 2020 vor, über den diese Woche der BT-Finanzausschuss berät."
Der Bonus wird ja bis zum 31.12.2020 gewährt nur später ausbezahlt.
@Sahin1 schrieb:Der Bonus wird ja bis zum 31.12.2020 gewährt nur später ausbezahlt.
OK, dann ersetze ich das Wort gewährt durch gezahlt! Das ist bisher alternativlos.
Hallo,
bei Haufe wird folgendes dazu geschrieben:
"Nach dem Urteil des BFH ist die Zusätzlichkeitserfordernis auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung zu beziehen."
Corona-Prämien für Arbeitnehmer bis 1.500 EUR steuerfrei | Steuern | Haufe
Viele Grüße
Juliane
@julianeb schrieb:Hallo,
bei Haufe wird folgendes dazu geschrieben:
"Nach dem Urteil des BFH ist die Zusätzlichkeitserfordernis auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung zu beziehen."
Das bezieht sich aus meiner Sicht nur auf die schriftliche Dokumentation, warum und wann der Betrag gezahlt wird.
Blümich zu § 3 Nr. 11a EStG:
§ 3 Nr. 11a kodifiziert sog. Corona-Prämien oder Corona-Bonuszahlungen, die von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer zur Unterstützung und Anerkennung während der Covid 19-Pandemie im Jahr 2020 gezahlt werden.
Zum Erfordernis der Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn s. § 3 Rz. 15 ff. Der tatsächl. Zufluss der Zahlungen muss im Zeitraum vom 1.3.20 und 31.12.20 erfolgen, auf den Lohnzahlungszeitraum kommt es nicht an (Hechtner NWB 20, 1830).