Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf eure Unterstützung:
Mein Mandant zahlt das Weihnachtsgeld für das Jahr 2021 rückwirkend im Zeitraum von April bis Dezember 2025 anteilig monatlich an die (ehemaligen) Beschäftigten aus.
Da viele Mitarbeiter*innen inzwischen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, stellt sich mir die Frage, wie ich die Abrechnung korrekt durchführen soll.
Ist es in diesem Fall korrekt, die ausgeschiedenen Mitarbeiter*innen für den entsprechenden Zeitraum mit Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber zu melden und dabei eine nicht meldepflichtige Beschäftigung (Grund 900) zu verwenden?
Sozialversicherungsbeiträge dürften ja nicht berechnet werden, da keine SV-Tage mehr vorliegen.
Hat jemand von euch schon mal mit einem ähnlichen Fall zu tun gehabt und kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und
viele Grüße
Hallo @Sahin1,
die Abrechnung eines Einmalbezugs nach Austritt des Arbeitnehmers wird im Dokument 5303235 (v.a. im Kapitel 2.3.3) beschrieben.
Hallo Herr Fürther,
es gibt Mitarbeiter*innen die das Unternehmen im Jahr 2022-2023 verlassen haben. Und hier sind die Mitarbeiterstammdaten nicht mehr sichtbar, da diese gelöscht wurden durch den automatischen Personalnummernlöschlauf.
Hallo @Sahin1,
wenn die Personalnummern gelöscht sind, müssen Sie diese erneut anlegen.
Hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall und den Steuer- und SV-rechtlichen Schlüsselungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?