Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu den Sachbezügen für Mahlzeiten.
Arbeitnehmer*innen können 2 mal im Monat Mittagessen bestellen, bei einem Koch den der Mandant beauftragt in den eigenen Geschäftsräumen zu kochen.
Der Mandat will das Mittagessen bezuschussen.
Ich habe bereits im DATEV Hilfe Center nachgelesen, dass die Mahlzeiten mit dem Sachbezugswert (3,47€) bewertet werden. Falls ich das richtig verstanden haben darf eine Portion maximal 6,94€ betragen, damit keine Versteuerung stattfindet, da in meinem Fall der Mitarbeiter*in eine Zuzahlung in Höhe des Sachbezuges leistet und somit der Geldwerten Vorteil 0,00€ beträgt.
Somit muss ich nur die Zuzahlung als Nettoabzug in meine Lohnabrechnung mit aufnehmen.
Habe ich das richtig verstanden? 🙂
Viele Grüße
Y. Sahin
Habe ich das richtig verstanden?
Ja.
Wie sieht es im folgenden Fällen aus:
Portion Essen Kosten pro Mitarbeiter 10€
Der Mitarbeiter zahlt 6€ und die restlichen 4€ bezahlt der Arbeitgeber.
Da die Zuzahlung des Mitarbeiters höher ist als der Sachbezug (3,47€) entsteht kein geldwerter Vorteil.
Wie werden die 4€ vom Arbeitgeber in diesem Fall berücksichtigt?
Könnte mir da jemand bitte helfen. 🙂
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen leider keine rechtlichen Auskünfte geben.
Haben andere User in der Community Erfahrungswerte zu diesem Thema und können weiterhelfen?
Vielen Dank.