Hallo Zusammen,
können Rechnungen für die Nutzung von E-Rollern oder Carsharing auch als ÖPNV-Benefit an die Arbeitnehmer St- und Sv-frei erstattet werden?
Grüße
Yasin
Das sind zwei getrennte Sachverhalte, die keinesfalls in einen Topf gehören!
Es geht um die Frage ob Rechnungen für die Nutzung von E-Rollern oder Carsharing als Benefit an die Arbeitnehmer St- und Sv-frei erstattet werden?
In welchem Zusammenhang (für welche Wege)?
Überwiegend Private Wege.
Dann würde ich das auf die Möglichkeiten für Fahrten W-A begrenzen und die Möglichkeiten abchecken.
Ich bin nicht vom Fach, daher ist meine Antwort bitte als unqualifiziert einzustufen.
Für mich ist ziemlich offensichtlich, dass das nicht möglich ist.
Private Fahrten ohnehin nicht.
Bleiben noch die Fahrten Wohnung-Arbeit. Da stellt sich dann die Frage, ob Roller zum öffentlichen Nahverkehr gehören. Meiner privaten Meinung nach ist dies nicht der Fall. Wenn ich dieses Urteil zu Taxifahrten betrachte, dürfte der BFH das ähnlich sehen. Zitat: "... Zur Begründung stellen die Richter darauf ab, dass der Gesetzgeber bei Einführung der Ausnahmeregelung eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr – insbesondere Bus und Bahn – und damit ein enges Verständnis des Begriffs des öffentlichen Verkehrsmittels vor Augen hatte. ..."