Ich buche eine Food- und Lifestyle Influencerin (Einzelunternehmerin). Sie hat jetzt im 1. Quartal 2026 diverse Produkte von Partnern geschenkt bekommen.
Einen Teil der Produkte verwendet Sie für Ihre Videos wie zum Beispiel Lebensmittel und einen Teil der Produkte verwendet Sie privat, wie zum Beispiel Schmuck im Wert von 300€. Welche genauen Konten würdet Ihr für beide Fälle nehmen?
Betreff wegen Typo geändert durch @Antje_Naumann
Die Finanzverwaltung NRW hat eine ausführliche Hilfe bereitgestellt: https://www.finanzamt.nrw.de/influencer
Dokumentierte Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io | DATEV Kollegenseminar Rechnungswesen
@Sahin1 schrieb:einen Teil der Produkte verwendet Sie privat, wie zum Beispiel Schmuck im Wert von 300€.
Wobei da m.M.n. zu beachten ist, dass sie den Schmuck ja nur aufgrund ihrer unternehmerischen Tätigkeit geschenkt bekommen hat und der Geschäftspartner mindestens die Hoffnung, wenn nicht sogar die ausdrückliche Erwartung damit verbinden dürfte, dass sie ihn auch in ihren Videos trägt.