Hallo Leute,
ein Arbeitgeber will seinem Mitarbeiter die Fortbildungskosten erstattet über die Lohnabrechnung. Stellt es ein Problem da wenn der AN der Rechnungsempfänger ist oder spielt das keine Rolle? Die Fortbildung ist im beruflichen Interesse.
Viele Grüße
Sahin
Ist die Fortbildung "in ganz überwiegendem AG-Interesse"? Dann sehe ich darin kein Problem. Er hat nur aus der Rechnung dann im Zweifel keinen Vorsteuerabzug.
Hallo,
das ist nur dann steuerfrei möglich, wenn der AG sich vorher (schriftlich) zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat.
VG