Hallo @Nicole2 , ergänzend geben wir Ihnen noch einen Verweis auf ein entsprechendes Dokument und Möglichkeiten, welche Sie nutzen können. Für den Datenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mandanten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandanten Für welche Art des Datenaustauschs Sie sich entscheiden, hängt von den Anforderungen und Gegebenheiten in der Kanzlei und beim Mandanten ab. Die Art des Datenaustauschs zwischen der Kanzlei und dem Mandanten muss identisch sein. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: 1. Datenaustausch über die Bestandsdienste Rechnungswesen Der Mandant sichert die Daten in seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm über die Bestandsdienste Rechnungswesen auf einen Datenträger und übergibt den Datenträger an die Kanzlei. Die Kanzlei spielt die Daten über die Bestandsdienste Rechnungswesen ein und bearbeitet die Daten in Kanzlei-Rechnungswesen. Der Rückweg funktioniert umgekehrt. 2. Datenaustausch über die Bereitstellung von Buchungsstapeln und Stammdaten im DATEV-Format Der Mandant exportiert aus seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm die Stammdaten und Buchungsstapel im DATEV-Format auf einen Datenträger und übergibt den Datenträger an die Kanzlei. Die Kanzlei importiert die Daten im DATEV-Format. Der Rückweg funktioniert umgekehrt. Die Funktion steht in Anlagenbuchführung ohne Rechnungswesen nicht zur Verfügung. 3. Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum Der Mandant sendet die Daten aus seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm oder aus seinen Bestandsdiensten Rechnungswesen in das DATEV-Rechenzentrum. Die Kanzlei holt die Daten über die Funktion Daten holen in Bestandsdienste Rechnungswesen. Der Rückweg funktioniert umgekehrt. 4. Datenaustausch von Belegdaten, z. B. aus DATEV Auftragswesen In Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Verkaufsbelege aus dem Programm Auftragswesen einspielen.
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