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Sinnvoller Rewe-Datenaustausch mit Mandant?

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letzte Antwort am 20.10.2025 11:37:18 von Ivonne_Lindt
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Nicole2
Einsteiger
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Liebe DATEV-Community,

wer kennt eine sinnvolle Lösung für folgendes Problem?:

Unser Mandant erfasst seine Finanzbuchhaltung über DATEV Unternehmen Online und DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen selbst und sendet unterjährig die Daten, auch zwecks Übermittlung der UStVA, ans RZ. Zur Bearbeitung des Jahresabschlusses holen wir uns diese Daten, erfassen die Abschlussvorläufe (HB und StB), die wir bei Fertigstellung dann dem Mdt. zur Aktualisierung seines Rechnungswesenbestandes übersenden. Die Anlagenbuchführung wird nur von uns geführt.

Obwohl immer wieder besprochen bricht die Sicherungskette an dieser Stelle leider regelmäßig ab. Weder die Abschlussvorläufe, noch die OPOS-EB-Werte des Folgejahres werden vom Mdt. zuverlässig ans RZ gesendet, was in der Vergangenheit spätestens im Falle von Betriebsprüfungen immer wieder zu Problemen führte. Natürlich kennen auch wir die Möglichkeit des „Komplettsendens“, die uns im BP-Fall auch rettete, aber unserer Ansicht nach nicht als jährliche Dauerlösung gedacht ist.

Also was tun, wie wird das in anderen Kanzleien gelöst? Die Abschlussvorläufe und OPOS-EB-Werte selbst ans RZ senden und dem Mandanten eine Jahressicherung zum Einspielen übermitteln? Könnte das wiederum Probleme mit den Belegbildern aus DUO bringen? Oder ihn doch weiter die Vorläufe einspielen lassen? Aus dem RZ holen will der Mandant die Daten nicht, aus Angst, sich dabei die eigenen Daten zu zerschießen… Gibt es Bedenken dagegen, dass die Daten von „zwei Seiten“ ans RZ gesendet werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
165 Mal angesehen

1. Wenn die Anlagenbuchführung nur durch den StB geführt wird und daher evtl. auch im Datenbestand des Mandanten nicht vorhanden ist (ggf. durch eingeschränkten Programmumfang), liegen diese Daten natürlich auch nicht im RZ vor!!! Ich denke nicht, dass dies gewollt ist.

2. Die Lösung ist einfach: Mit den Daten zum Mandanten fahren, dort alles einspielen und höchstpersönlich in das RZ senden (kostet halt extra). Wichtig ist auch, dass das Mandat zwischendurch nichts im Abschlussjahr erfasst. Am besten das Jahr sperren.

Danke
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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo @Nicole2 ,

 

ergänzend geben wir Ihnen noch einen Verweis auf ein entsprechendes Dokument und Möglichkeiten, welche Sie nutzen können.

 

Für den Datenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mandanten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandanten

 

Für welche Art des Datenaustauschs Sie sich entscheiden, hängt von den Anforderungen und Gegebenheiten in der Kanzlei und beim Mandanten ab.

Die Art des Datenaustauschs zwischen der Kanzlei und dem Mandanten muss identisch sein.

 

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

 

1. Datenaustausch über die Bestandsdienste Rechnungswesen

 

  • Der Mandant sichert die Daten in seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm über die Bestandsdienste Rechnungswesen auf einen Datenträger und übergibt den Datenträger an die Kanzlei.
  • Die Kanzlei spielt die Daten über die Bestandsdienste Rechnungswesen ein und bearbeitet die Daten in Kanzlei-Rechnungswesen.
  • Der Rückweg funktioniert umgekehrt.

2. Datenaustausch über die Bereitstellung von Buchungsstapeln und Stammdaten im DATEV-Format

 

  • Der Mandant exportiert aus seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm die Stammdaten und Buchungsstapel im DATEV-Format auf einen Datenträger und übergibt den Datenträger an die Kanzlei.
  • Die Kanzlei importiert die Daten im DATEV-Format.
  • Der Rückweg funktioniert umgekehrt.
  • Die Funktion steht in Anlagenbuchführung ohne Rechnungswesen nicht zur Verfügung.

3. Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum

 

  • Der Mandant sendet die Daten aus seinem DATEV-Rechnungswesen-Programm oder aus seinen Bestandsdiensten Rechnungswesen in das DATEV-Rechenzentrum.
  • Die Kanzlei holt die Daten über die Funktion Daten holen in Bestandsdienste Rechnungswesen.
  • Der Rückweg funktioniert umgekehrt.

4. Datenaustausch von Belegdaten, z. B. aus DATEV Auftragswesen

 

  • In Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Verkaufsbelege aus dem Programm Auftragswesen einspielen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.10.2025 11:37:18 von Ivonne_Lindt
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