Liebe DATEV-Community,
wer kennt eine sinnvolle Lösung für folgendes Problem?:
Unser Mandant erfasst seine Finanzbuchhaltung über DATEV Unternehmen Online und DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen selbst und sendet unterjährig die Daten, auch zwecks Übermittlung der UStVA, ans RZ. Zur Bearbeitung des Jahresabschlusses holen wir uns diese Daten, erfassen die Abschlussvorläufe (HB und StB), die wir bei Fertigstellung dann dem Mdt. zur Aktualisierung seines Rechnungswesenbestandes übersenden. Die Anlagenbuchführung wird nur von uns geführt.
Obwohl immer wieder besprochen bricht die Sicherungskette an dieser Stelle leider regelmäßig ab. Weder die Abschlussvorläufe, noch die OPOS-EB-Werte des Folgejahres werden vom Mdt. zuverlässig ans RZ gesendet, was in der Vergangenheit spätestens im Falle von Betriebsprüfungen immer wieder zu Problemen führte. Natürlich kennen auch wir die Möglichkeit des „Komplettsendens“, die uns im BP-Fall auch rettete, aber unserer Ansicht nach nicht als jährliche Dauerlösung gedacht ist.
Also was tun, wie wird das in anderen Kanzleien gelöst? Die Abschlussvorläufe und OPOS-EB-Werte selbst ans RZ senden und dem Mandanten eine Jahressicherung zum Einspielen übermitteln? Könnte das wiederum Probleme mit den Belegbildern aus DUO bringen? Oder ihn doch weiter die Vorläufe einspielen lassen? Aus dem RZ holen will der Mandant die Daten nicht, aus Angst, sich dabei die eigenen Daten zu zerschießen… Gibt es Bedenken dagegen, dass die Daten von „zwei Seiten“ ans RZ gesendet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
1. Wenn die Anlagenbuchführung nur durch den StB geführt wird und daher evtl. auch im Datenbestand des Mandanten nicht vorhanden ist (ggf. durch eingeschränkten Programmumfang), liegen diese Daten natürlich auch nicht im RZ vor!!! Ich denke nicht, dass dies gewollt ist.
2. Die Lösung ist einfach: Mit den Daten zum Mandanten fahren, dort alles einspielen und höchstpersönlich in das RZ senden (kostet halt extra). Wichtig ist auch, dass das Mandat zwischendurch nichts im Abschlussjahr erfasst. Am besten das Jahr sperren.
Hallo @Nicole2 ,
ergänzend geben wir Ihnen noch einen Verweis auf ein entsprechendes Dokument und Möglichkeiten, welche Sie nutzen können.
Für den Datenaustausch zwischen der Kanzlei und dem Mandanten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandanten
Für welche Art des Datenaustauschs Sie sich entscheiden, hängt von den Anforderungen und Gegebenheiten in der Kanzlei und beim Mandanten ab.
Die Art des Datenaustauschs zwischen der Kanzlei und dem Mandanten muss identisch sein.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
1. Datenaustausch über die Bestandsdienste Rechnungswesen
2. Datenaustausch über die Bereitstellung von Buchungsstapeln und Stammdaten im DATEV-Format
3. Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum
4. Datenaustausch von Belegdaten, z. B. aus DATEV Auftragswesen